Corona-„Öffnungen“ heute entpuppen sich als Reinfall

Heute, am fünften März, sollten die Maßnahmen der Regierung gelockert werden. Vor allem in der Hauptstadt Wien bleiben die Maßnahmen aber bestehen – und gegen die bald strafbare Impfpflicht ist ohnehin jede Lockerung Schall und Rauch.

Es war nicht anders zu erwarten: Wie bereits seit einigen Wochen bekannt, nimmt Wien sich von den angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen aus. Gastronomiebesuche bleiben für Ungeimpfte verboten. Und trotz bestehender Impfpflicht besteht weiterhin österreichweit Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und unter anderem in Lebensmittelgeschäften und Apotheken, in Wien im gesamten Einzelhandel.

Aufatmen in den Bundesländern

Wenn man nicht außerhalb Wiens lebt, kann man zumindest einige Lockerungen sehen: Weder bei Veranstaltungen noch in der Nachtgastronomie gelten 2G- oder 3G-Regelungen mehr, Besuche sind also wieder ohne Vorzeigen irgendeines Dokuments möglich. Und wenn man einmal dort ist, hat man auch keine Sperrstunde mehr zu fürchten.

Ganz vorbei ist es aber auch in den Bundesländern nicht: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin 3G-Regel und Maskenpflicht. Und angesichts der momentan publizierten Infektionszahlen wird sich die Regierung vielleicht bald versucht fühlen, diese doch wieder auszuweiten.

Impfpflicht überragt alles

Die Lockerungen werden noch mehr zum Spott, da sie während einer geltenden Impfpflicht eintreten. Ab dem 15. März werden regelmäßige polizeiliche Kontrollen durchgeführt werden, bei Nichteinhaltung der Impfpflicht kommt es zu einer Anzeige, die zu einer Strafe von bis zu 600 Euro führen kann. Wer genesen ist, ist zumindest für 180 Tage von der Impfpflicht ausgenommen.

Neben dem Vatikan ist Österreich das einzige europäische Land mit einer allgemeinen Impfpflicht. Weltweit sind es weniger als zehn Länder, die es strafbar machen, ungeimpft zu sein, die meisten davon sind autoritär geführt.

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