„Flammenwerfer“-Basti von Kickl geklagt

Im TV-Ableger des Fellner-Schmierblatts „oe24“ kam es erneut zu einer verbalen Eskalation von links. Polit-Blogger Dr. Sebastian Bohrn-Mena – bekannt für seinen Wunsch, gegen Corona-Demonstranten mit dem Flammenwerfer vorzugehen – schießt diesmal gegen Kickl. Dieser bleibt gewohnt stabil und lässt derartige Töne nicht unbeantwortet.

Fellners Regierungs-Wurlitzer „oe24.tv“ war nie für seriöse Berichterstattung bekannt. Dass das Unterhaltungsmedium den ersten Platz in der Liste der Medien mit den meisten Presseratsbeschwerden verdient, zeigt sich alleine durch die massive Ansammlung an linker bis linksradikaler Hetze, die dort Plattform findet. War es vergangenen Herbst noch Wolfgang Rosam, der den Boulevard-Sender nutzte, um plumpe Lügen über Herbert Kickls Impfstatus zu verbreiten, ist es heute Sebastian Bohrn-Mena, der in einer Diskussionssendung eine Rufmord-Kampagne gegen den FPÖ-Chef lostreten wollte.

Kickl antwortet mit Klage

Dass Worte, auch wenn sie im Sinne des Systems sind, Konsequenzen haben können, darf nun auch der Links-Opportunist Bohrn-Mena erfahren. Auf seinen Sager “Wir haben inzwischen fast zwei Millionen Ukrainer aufgenommen. Das werden jetzt noch immer mehr sein. Aber ihr Freund Kickl sagt, wir sollen sie alle sterben lassen. Das ist ein Irrsinn der FPÖ und der Rechten in Österreich. Die sagt nehma das Gas, machma einen Freundschaftsvertrag mit der Partei von Putin, aber lassen wir die Flüchtlinge sterben”, folgt nun nämlich eine Klage seitens Kickl.

„Wahrheitswidrig, zynisch und grotesk“

Die Aussagen Bohrn-Menas seien ehrenbeleidigend und kreditschädigend, so das Argument in der der APA vorliegenden Klage vor dem Handelsgericht. Laut der Klage ist die Behauptung Bohrn-Menas frei erfunden und unwahr. Kickl habe nie behauptet, man solle die Flüchtlinge einfach sterben lassen. Und: „Der Beklagte will den wirtschaftlichen Ruf des Klägers, sowohl bei Wählern aber insbesondere bei den zahlreichen Zusehern von Fellner Live schädigen. Dies gelingt ihm auch.“ Selbst der Kläger als „zuwanderungskritischer Politiker“ müsse sich die „wahrheitswidrige, zynische und groteske Unterstellung“ nicht bieten lassen.

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