„Vergewaltiger abschieben“: Verfassungsschutz ermittelt wegen „Verhetzung“

Mit einer spektakulären Aktion am Linzer Hauptbahnhof haben patriotische Aktivisten am Osterwochenende gegen die Freilassung von vier mutmaßlichen Vergewaltigern protestiert und deren Abschiebung gefordert. Während die beschuldigten Migranten sich trotz der schweren Vorwürfe aktuell auf freiem Fuß befinden, ermittelt der Verfassungsschutz nun wegen „Verhetzung“ gegen die Aktivisten.

Sie lesen in den Nachrichten, dass ein minderjähriges Mädchen von vier Migranten stundenlang vergewaltigt wurde und fordern anschließend im Gespräch mit Freunden, dass man diese Personen abschieben sollte? Geht es nach dem österreichischen Verfassungsschutz, könnten sie damit bereits den Tatbestand der „Verhetzung“ erfüllen. Denn das LVT Oberösterreich ermittelt laut „Krone“ nun gegen jene Aktivisten, die am Wochenende mit einer spektakulären Aktion genau das gefordert haben: „Vergewaltiger abschieben statt freilassen!

Wer schützt hier wen?

Anlässlich dessen sollte man sich die Frage stellen, wen und was genau der Verfassungsschutz in Österreich eigentlich schützen möchte. Liest man das auf der Homepage der kürzlich ins Leben gerufenen „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ nach, bekommt man folgende Antwort:

Die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist der Schutz der Bevölkerung vor terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spionage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation. Außerdem sind sie für den Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen und kritischer Infrastruktur zuständig.

Für den Verfassungsschutz stellt die Forderung nach der Abschiebung straffällig gewordener Migranten offenbar bereits einen Fall „ideologisch motivierter Kriminalität“ dar und ist ein Anlass für die Aufnahme von Ermittlungen.

Wo liegen die Prioritäten?

Währenddessen können sich die mutmaßlichen Vergewaltiger nach ihrer Freilassung aus der Untersuchungshaft frei bewegen und sind keiner staatlichen Kontrolle unterstellt. Das lässt die Frage aufkommen, ob der Schutz der österreichischen Bevölkerung tatsächlich die höchste Priorität für die staatlichen Behörden in diesem Land darstellt.

Mehr zur Aktion und den Forderungen der Aktivisten können Sie in unserem Exklusiv-Interview mit einem der Beteiligten lesen.

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