Oberstaatsanwältin: „Allahu Akbar“ nicht automatisch islamistisch

Oberstaatsanwältin Tilmann meint, Gewalttäter, die „Allahu Akbar“ rufen, haben nicht immer ein islamistisches Motiv. Oft seien diese psychisch krank.

Die Münchner Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann ist der Meinung, bei Ausrufen wie „Allahu Akbar“ durch Gewalttäter sei nicht automatisch auf religiöse Motive zu schließen. Hinsichtlich dem brutalen Messerattentat in Würzburg, sagte die Oberstaatsanwältin gegenüber dem Spiegel: „Bei der Attacke rief der Mann ‚Allahu Akbar‘. Aber auch das deutet eben nicht zwingend auf einen islamistischen Hintergrund hin“.

Am 25. Juni vergangenen Jahres tötet ein Somalier in einem Würzburger Kaufhaus drei Frauen im Alter von 82, 49 und 24 Jahren. Weitere fünf Personen werden schwer verletzt. Die im Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen kommen zum Ergebnis, dass der Täter psychisch krank sei. Zeugen sagen damals aus, während des Messerangriffs zweimal den Ausruf „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gehört zu haben.

„Menschen nicht in Schubladen stecken“

Strafverfolger dürften „Menschen nicht in Schubladen stecken“. Psychisch kranke Täter können in einer extremistischen Ideologie Halt suchen. Extremistisches Denken könne sich aber auch zu einem Wahn entwickeln, so die Extremismusbekämpferin Tilmann. Dies gelte jedoch nicht für rechtsextreme Täter. „Sie sind eher von ihrer Ideologie getrieben, psychische Erkrankungen eher die Ausnahme. Oft sind es junge Männer ohne feste soziale Bindungen.“

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