1994 unterlag Marc Biefang noch der Grundwehrpflicht für Männer, 2015 übernahm der heutige Oberstleutnant der Bundeswehr weibliche Funktionsbezeichnungen, 2019 gab es aufgrund von zweifelhafter moralischer Integrität einen Verweis. Heute entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Verweis ist rechtens. Dass die Wogen innerhalb linker Systemmedien hochgehen würden, war vorauszusehen.
Als Marc „Anastasia“ Biefang, Oberstleutnant der deutschen Luftwaffe, 2019 aus Afghanistan zurückkehrt, geriet er ins Visier seiner Vorgesetzen. Der Grund: Ein mehr als fragwürdiges Profil auf der Dating-Plattform „Tinder“. Dort äußert sich der Transbeamte wie folgt: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.„
Zweifelhafte moralische Integrität
Das Truppendienstgericht Süd hat diese Disziplinarmaßnahme gebilligt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. Mai 2022 die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Truppendienstgerichtes zurückgewiesen. Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlangt, dass ein Soldat in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für circa 1.000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf seine berufliche Stellung nimmt. Sie müsse daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken.
Linke Heuchelei
Gegen den Beschluss besteht noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, ob es zu dieser kommen wird, ist noch nicht bekannt. Während unter den Vorgesetzten Einigkeit herrscht, versuchen linke Medien einen Skandal und Empörung herbeizuschreiben. Was jemand außerhalb seines Dienstes macht, sei Privatsache. Pure Doppelmoral, wenn man bedenkt, was rechten Meinungsträgern europaweit blüht, sobald sie ihre Ansichten erörtern oder gar für diese aktiv werden.
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