BRD: Bedingungsloses Grundeinkommen für Ukrainer

Seit 1. Juni werden Migranten aus der Ukraine prüfungsfrei mit dem deutschen Arbeitslosen gleichgestellt – mit einer Ausnahme: Für „Hartz 4“-Empfänger aus der Ukraine wurden sämtliche Sanktionsmöglichkeiten ausgesetzt. Das ist nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen für Ukrainer.

Zu Beginn des Monats traten mehrere Ukraine-Beschlüsse der Ampel-Koalition in Kraft. So erfolgen die Sozialleistungen für Migranten aus der Ukraine nicht länger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, besser bekannt als „Hartz 4“. Das bedeutet, diese Personen müssen keine Beiträge für z.B. GEZ, KiTa oder Krankenversicherung bezahlen, stattdessen wird ihnen, bis zur Klassenfahrt für die Kinder, alles bezahlt. Davon kann der Steuerzahler nur träumen. Doch das ist noch nicht alles.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Laut des zweiten Ampel-Beschlusses sind an diese Almosen keine Sanktionsmöglichkeiten gebunden. Das bedeutet, Ukrainer können zumutbare Arbeit ohne Angabe von Gründen ablehnen, ohne Folgen befürchten zu müssen. Das ist nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen für Ukrainer. Selbst Mietkosten müssen nun zur Gänze vom Jobcenter übernommen werden. Laut Rene Springer von der AfD würde demnach selbst eine 120 m² Wohnung in Charlottenburg um 2500€ im Monat finanziert.

Experten warnen bereits davor, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der leicht auf alle Migranten ausgeweitet werden kann.

Brisant: Währenddessen soll das Rentenantrittsalter für Deutsche auf 70 Jahre angehoben werden.

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