Wünsch Dir was – Geschlecht in BRD künftig ohne Grund wechselbar

Die deutsche Links-Regierung hat diese Woche ein Konzept für ein sogenanntes „Selbstbestimmungsgesetz“ vorgestellt: Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen in der Zukunft selbst festlegen können – durch einen einfachen Gang zum Standesamt. Es soll nur mehr der Willen bei einem Wechsel zählen.

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben am Donnerstag einen Entwurf für eine Gesetzesänderung in Sachen Geschlecht und Namen vorgestellt. Ganz im Sinne des westlichen Liberalismus sollen diese künftig durch einen reinen Willensakt geändert werden können.

Die neue Regelung soll das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ersetzen. Aktuell ist eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nur per Gerichtsbeschluss möglich. Auch medizinische Sachgutachten müssen dabei eingeholt werden. Diese Gutachten oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nun nicht mehr verlangt werden.

Als Begründung lieferten die beiden Minister die typisch unsinnigen Stehsätze und linke Kampfvokabeln. So Buschmann: „Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“ Was eine veränderte Geschlechtsidentität anderes sein soll als eine Krankheit – also eine Störung der gewöhnlichen Funktion des Körpers und der Psyche – bleibt fraglich.

Die Grüne Paus legte natürlich parteigemäß noch eines drauf: Rechtliche Hürden, wie beispielsweise eine Begutachtung durch einen Richter, seien „menschenverachtend“. Niemand könne die Geschlechtsidentität eines anderen Menschen feststellen. „Wir leben in einer freien und vielfältigen Gesellschaft“, betonte sie.

Justizminister Buschmann sagte gar, „sich nicht mit dem biologischen Geburtsgeschlecht zu identifizieren sei normal. “ „Wir führen ein Stück Normalität ein“, feierte sich der FDPler selbst.

Auch für Minderjährige möglich

Auch für Minderjährige soll der Geschlechtswechsel nun ohne Prüfung der seelischen Verfassung möglich sein. Unter 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung einbringen. Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind, sollen zumindest die Zustimmung der Eltern benötigen – wobei die Möglichkeit bestehen soll, dass ein Familiengericht die Änderung auch gegen den Willen der Familie durchsetzt.

Unabhängig von Geschlechtsumwandlung

Die Ampel-Koalition weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr geplantes Gesetz unabhängig von „körperlich geschlechtsangleichenden Maßnahmen“ gelten soll. Somit könnte sich beispielsweise ein körperlich eindeutiger Mann als Frau registrieren und umgekehrt. Gutachten zur sexuellen Identität oder eine medizinische Beurteilung sollen nicht mehr benötigt werden.

Einjährige Sperrfrist

Um dafür zu sorgen, dass die Geschlechtsänderung auf einer „ernsthaften Entscheidung“ beruht, soll eine einjährige Sperrfrist eingeführt werden. Dies würde jedoch bedeuten, dass man immerhin jährlich seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen wechseln könnte.

Verwenden des echten Namens strafbar

Wer bei diesem Narrenspiel nicht mitmacht, soll in Zukunft bestraft werden. Wer „Deadnaming“ betreibe, also den ursprünglichen Namen oder das Geburtsgeschlecht einer Person weitergebrauche, könne mit einem Bußgeld belegt werden.

Kein Problemverständnis, keine Lösungen – aber rasche Umsetzung

Auf kritische Nachfragen der Pressevertreter reagierten die beiden Minister mit oberflächlichen Ausflüchten. Auf die Entscheidung etwa, wer im sportlichen Wettbewerb als Frau oder Mann antritt, soll die geplante Gesetzesänderung keine Auswirkungen haben. Das würden ja die Sportverbände festlegen, sagte Paus.

Dabei gibt es unzählige Fälle, in denen ehemalige Männer als Transfrauen in weiblichen Wettkämpfen antreten und aufgrund ihrer körperlichen Unterschiede haushoch gewinnen. Naheliegend ist, dass Männer, die ihr Geschlecht durch das neue Gesetz wechseln, Sportverbände wegen Diskriminierung klagen werden, wenn sie nicht an Damen-Wettkämpfen teilnehmen dürfen.  

Auf die Frage, ob nicht Probleme durch zu viele oder leichtfertige Personenstandswechsel entstehen könnten, antwortete Minister Buschmann, er befürchte nicht, dass es zu „Jux oder Dollerei“ komme.

Ministerin Paus wiederum verstand nicht einmal die Frage danach, ob es beispielsweise zu Problemen mit Männern kommen könne, die ihr Geschlecht auf „weiblich“ ändern und dann in die Frauenumkleide oder Damen-Sauna wollen. „Transfrauen sind Frauen, und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf.“

Auf die Frage, ob es für solche sensiblen Bereiche vielleicht noch weitere Vorgaben geben soll, antwortete Paus: „Dafür haben wir noch keine Lösung.“ Aber mit „Lichtgeschwindigkeit“ möchte man noch dieses Jahr mit dem Vorschlag in das Kabinett gehen, um die Änderungen durchzuboxen.

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