Remigration durch Entwicklungshilfe? Ein neuer Ansatz

Jurij Kofner stellt in seinem – mit zahlreichen Daten und Fakten gespickten – Gastbeitrag einen neuen Ansatz zur Förderung der Remigration vor. Dieser umfasst im Wesentlichen drei kritische Anpassungen der Entwicklungshilfe für afrikanische Länder.

Ein Gastbeitrag von Jurij Kofner

Jährlich sterben durchschnittlich über 2.000 Menschen auf der sogenannten Mittelmeer-Route.

Schuld daran sind einerseits Pull-Faktoren – vor allem eine verlockende Migrations- und Sozialpolitik der westeuropäischen Länder – und die Menschenschmuggler-Banden in Zusammenarbeit mit westlichen NGOs. Laut einer kürzlich durchgeführten Studie der Vereinten Nationen war für 60 Prozent der afrikanischen „irregulären“ Migranten der Wunsch, „Geld nach Hause zu schicken“ der wichtigste Grund für ihre Auswanderung nach Europa.

Genau so gibt es signifikante Push-Faktoren für die Migration aus Afrika und Nahost nach Europa: Überbevölkerung, relative Armut, lokale Konflikte und westliche Regime-Change-Interventionen. Eine bemerkenswerte Studie des amerikanischen Watson Institute kam zu dem Schluss, dass US-Militärinterventionen in Afrika und im Nahen Osten seit dem Jahr 2001 über 8 Millionen Flüchtlinge vertrieben haben (sogar 37 Millionen, wenn man Binnenvertriebene mit einbezieht).

Deutsche Entwicklungshilfe: Viel Geld für nichts

Dabei ist Deutschland laut OECD der zweitgrößte Geber öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) gemessen in Euro und der siebtgrößte in Relation zum BIP. Die deutschen ODA-Ausgaben belaufen sich auf 0,6 Prozent des BIP oder ca. 19 Mrd. Euro im Jahresdurchschnitt. So zahlt der deutsche Steuerzahler pro Jahr durchschnittlich 517 Euro für ausländische Entwicklungshilfe.

Bedauerlicherweise ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe (BMZ) unter Leitung der Ampel-Regierung durch und durch von einem links-grünen Zeitgeist durchdrungen. So zählt das Ministerium auf seiner Seite „zu den wichtigsten Aufgaben der deutschen Entwicklungspolitik die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte, der Schutz des Klimas und der Artenvielfalt, der Geschlechter-Gleichstellung“.

Im Kontrast dazu hat die Entwicklungspolitik des Bundeslandes Bayern aus rechter Sicht einen viel korrekteren Ansatz (aber nur auf Papier!). In München liegt der offizielle Fokus auf der Bekämpfung der Fluchtursachen und Verringerung des Migrationsdrucks durch die Verbesserung der lokalen Berufs- und Schulbildung, der Infrastruktur, der Verwaltung und der allgemeinen Lebensbedingungen vor Ort.

So zeigt eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, dass eine Steigerung des Pro-Kopf-BIP-Wachstums in den Entwicklungsländern um 1 Prozent deren Abwanderungsdruck in die OECD-Staaten um 0,5 bis 1 Prozent verringert. Eine weitere Studie des IfW Kiel zeigt, dass „early impact“ Entwicklungshilfe, also z.B. die Bereitstellung modernen Saatguts, fast keine Auswirkungen auf die Auswanderung hat, während eine Erhöhung der „late impact“ Entwicklungshilfe um 10 Prozent, z.B. durch den Bau von Schulen und Krankenhäusern oder die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, die Auswanderungsströme aus Entwicklungsländern um bis zu 1,5 Prozent reduziert.

Überbevölkerung als Migrationsbeschleuniger

Deutschland verliert netto jeden Tag ein Dorf von 1440 „Deutschen ohne Migrationshintergrund“, während Afrikas Bevölkerung netto jeden Tag um 84,3 Tausend Menschen wächst. Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Fertilitätsrate in Deutschland bei 1,5, in Afrika bei 4,3 Geburten pro Frau. Allein im Jahr 2017 (letzte verfügbare Daten) sind über 425.000 Afrikaner nach Deutschland eingewandert.

Deutschland muss die Bereitstellung seiner mehr als üppigen Entwicklungsleistungen nicht nur auf „late impact“ Investitionen konzentrieren, sondern diese auch an die richtigen Bedingungen und quantitativen Kriterien im Sinne der Remigration und Verringerung des Wanderungsdrucks koppeln. Um die Ausgaben im Sinne rechter (ethno- und multipolarer) Migrations- und Entwicklungspolitik effektiver zu gestalten, muss die Bereitstellung von Finanzmitteln für Entwicklungsprojekte von folgenden Kriterien abhängig gemacht werden.

Erstens: Weibliche Bildung fördern

Erstens, jedes Entwicklungsprojekt muss nachweislich zur Erhöhung des medianen Bildungsniveaus von Frauen (in der lokalen Gebietskörperschaft) des Empfängerstaates führen.

Empirische Untersuchungen zeigen eindeutig, dass die Verbreitung von Verhütungsmitteln, Familienberatung und das Bildungsniveau von Frauen und der Arbeitsmarktbeteiligung zu den wichtigsten Determinanten für ein gesundes Bevölkerungswachstum in Afrika gehören.  Eine Erhöhung der Verhütungsprävalenz in Subsahara- Afrika um 10 Prozent reduziert die Geburtenrate um 0,83 Geburten pro Frau. Eine Erhöhung der medianen Schulbildungszeit von Frauen in Subsahara-Afrika um 1 Jahr senkt die Geburtenrate um 0,65 Geburten pro Frau, eine Erhöhung des Familienplanungs-Ratings um 1 Punkt senkt sie um 0,83 Geburten pro Frau. Frauen mit Grundschulbildung haben tendenziell bis zu 30 Prozent weniger Kinder als Frauen ohne jegliche Bildung.

Zweitens: Verringerung der Auswanderungsrate

Zweitens, wie bereits mit Hinweis auf die Kieler Studien angedeutet wurde, muss jedes Entwicklungsprojekt zu einer nachweisbaren Verringerung der Auswanderungsrate (in der lokalen Gebietskörperschaft) des Empfängerstaates führen.

Mindestens die Hälfte der Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, sind eigentlich keine Flüchtlinge, da sie nicht vor Krieg oder Verfolgung in das nächste sichere Nachbarland fliegen, sondern vor allem aus sozioökonomischen Gründen ein besseres Leben im weit entfernten Deutschland aufsuchen. Selbst laut amtlicher Statistik wurde weniger als einer Millionen Asylanten – von den zwischen 2014 und 2019 nach Deutschland eingewanderten zwei Millionen – ein Asyl- bzw. Schutzstatus zuerkannt. Allerdings wurden aber nur 12,6 Prozent (127.000 Menschen) der Ausreisepflichtigen de facto bisher auch abgeschoben.

Die unteren Einschätzungen der fiskalischen Kosten für die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern belaufen sich bundesweit auf 27,4 Mrd. Euro (Durchschnitt 2014-2019) bis 35,6 Mrd (Durchschnitt 2016-2019) Euro pro Jahr. Umgerechnet stemmt jeder deutscher Bundesbürger zwischen 330 bis 430 Euro für die Asylindustrie. In Summe ist das wiederum mehr als die kombinierten jährlichen Bundesausgaben für Bildung, Forschung und Gesundheit.

Allein in Bayern liegen die jährlichen durchschnittlichen Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei 931 Mio. Euro. Zum Vergleich: Ausgaben für das bayerische Familiengeld betragen durchschnittlich nur 770 Mio. Euro pro Jahr. Hier sieht man einmal wieder deutlich, wo die Prioritäten der Regierung liegen.

Asylsuchende aus der MENA-Region sind überwiegend schlecht ausgebildet: 86 Prozent haben keinen Berufs- oder Hochschulabschluss, 41 Prozent haben nicht einmal einen Schulabschluss. Sie integrieren sich unzufriedenstellend in den Arbeitsmarkt: zwischen 2015 und 2019 waren rund 40 Prozent der in Deutschland lebenden Asylbewerber arbeitslos.

Und wie empirische Untersuchungen aus Schweden, Dänemark und den Niederlanden zeigen, haben Migranten aus der MENA-Region lebenslange negative fiskalische Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Eine Studie der OECD schätzt die fiskalischen Nettokosten von Zuwanderern in Deutschland auf minus 1,1 bis minus 2,3 Prozent des BIP. Laut Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen kostet jeder aufgenommene Flüchtling im Laufe seines Lebens den deutschen Sozialstaat rund 225.000 Euro.

Drittens: UK-Ruanda-Abkommen als Vorbild

Um die illegale Fernmigration unattraktiver zu machen und Remigrationsquote abgelehnter Asylbewerber zu erhöhen, sollte drittens ein weiteres Kriterium für die Bereitstellung von deutscher Entwicklungshilfe eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Entwicklungsland sein, aktiv bei der Rückwanderung von illegalen Immigranten und abgelehnten Asylsuchenden zu kooperieren.

Solch eine positive Innovation in der Migrations- und Entwicklungspolitik wurde u.a. von Rothfuß (2020) vorgeschlagen und wird derzeit durch das nach Brexit wieder souveräner gewordenen Großbritannien in Zusammenarbeit mit Ruanda erfolgreich umgesetzt. Im April 2022 unterzeichnete das Vereinigte Königreich mit Ruanda ein Abkommen über die Abschiebung von illegalen Einwanderern und abgelehnten Asylsuchenden. Diese erhalten für die ersten 5 Jahre ihres Aufenthalts im zentralafrikanischen Staat eine kostenlose Unterkunft, eine Ausbildung und Integrationskurse – in die ruandische Gesellschaft wohlgemerkt. Dafür überweist London 141 Mio. Euro an die dortige Regierung.

Im Vergleich zu den ökonomischen und gesellschaftlichen Kosten der gegenwärtigen Masseneinwanderung ist das ein gutes Geschäft. Und zwar für beide Seiten. Einerseits erhält Ruanda Entwicklungshilfe und Ausbildung für kulturnahe Arbeitskräfte, andererseits werden die Anreize für gefährliche Fernmigration und die staatlichen Asylkosten drastisch gesenkt.

Die Bundesrepublik sollten diesen Ansatz von Boris Johnson übernehmen und entsprechende Asyl-Rückwanderungsabkommen mit sicheren „Ankerländern“ in Afrika und im Nahen Osten unterzeichnen. So sind, z.B. die Lebenshaltungskosten in Tunesien, Senegal oder Jordanien – mögliche Partnerländer für Deutschland, die laut Global Peace Index auch zu den sichersten Ländern ihrer jeweiligen Region gehören – um 66, 54 bzw. 51 Prozent niedriger als in Deutschland.

Dieser Gastkommentar wurde uns von Jurij Kofner zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Wir geben ihn an dieser Stelle ungekürzt und unkommentiert wieder. Wer dem Kommentar etwas zu entgegnen hat oder sich zu dem Thema ebenfalls äußern möchte, kann uns seinen Beitrag gerne zukommen lassen: [email protected]

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