Die BRD-Kuscheljustiz fügt ihrer Kette aus skandalösen und opferverhöhnenden Urteilen in Bezug auf Ausländer und Migranten ein neues Glied hinzu: Diesmal geht es um einen angeblich 16-jährigen Afghanen, der eine 11-jährige vergewaltigt hat.
Die 11-jährige wurde von ihrer losen Bekanntschaft, einem afghanischen Asylwerber, in den Schlosspark Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) gelockt. Dort angekommen, fiel der illegale Migrant über sein Opfer her. Die Tat, die bereits im Jänner stattfand, wurde nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Nach nur einem Verhandlungstag das schockierende Urteil: Zwei Jahre Gefängnis, beide auf Bewährung ausgesetzt – der Täter muss nicht in Haft.
Alter des Täters unklar, „Erziehungsgedanke im Vordergrund“
Weil der Afghane angeblich keine Dokumente besitzt, wurde das Alter von „Experten“ auf 16 Jahre geschätzt (siehe „Heute„). Praktisch für den Täter, denn ab 18 wäre er vor der Justiz kein Jugendlicher mehr und damit nicht nur bedingt strafmündig. Der Strafverteidiger des Kinderschänders, Burkhard Benecken, äußert sich zu dem milden Urteil verharmlosend und gefühlskalt:
„In der Altersstruktur ist dieses milde Urteil nicht ungewöhnlich. Bei jugendlichen Tätern steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.“
CDU mit großen Worten und keinen Taten
Die CDU gibt sich nach dem Vorfall betont hart: „Eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verträgt sich kaum mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung„, so Philipp Amthor. Auch Alexander Dobrindt äußert sich gegenüber der Bild ähnlich: „Bei diesem Verbrechen ist eine solche Strafe vollkommen inakzeptabel“, so Alexander Dobrindt gegenüber der Bild.
Solche Rhetorik ist typisch für angeblich konservative, aber tatsächlich linke und volksfeindliche Parteien. Man darf dazu nicht vergessen, dass die Ampel die anti-deutsche Politik zwar auf die Spitze treibt, der Hauptteil der illegalen Asylwerber und Ausländer aber auf die Kappe der CDU geht, die seit 2005 den Kanzler stellte.
Staatsanwalt bringt kein Rechtsmittel ein
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Skandal-Urteil kein Rechtsmittel ein. Staat und Richter sind sich in dieser Kuscheljustiz-Entscheidung also absolut einig. Auch wenn es hier um Rechtsprechung geht, soll das nicht davon ablenken, dass die Grundlagen für derartige Skandale in der Politik geschaffen werden.
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