Grüner Reformgeist: Fester (24) fordert Baby-Wahlrecht

Bei dem Vorstoß der Grünen-Politikerin Emilia Fester, künftig bereits Zweijährige an die Wahlurne schreiten zu lassen, macht es den Eindruck, als hätte die junge Dame die Hitzeperiode der vergangenen Tage nicht unbeschadet überstanden. Was wie ein Witz klingen mag, ist tatsächlich bitter ernst.

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In einem Interview mit dem Bundestags-Alterspräsidenten Schäuble positionierte sich die 24-jährige Emilia Fester für ein Wahlrecht für alle von Geburt an. Dass derart junge Menschen aus völlig normalen, der geistigen Entwicklung geschuldeten Gründen, von Gesetzes wegen, nicht einmal voll geschäftsfähig, geschweige denn strafmündig sind, scheint Fester nicht zu beeindrucken. Ganz im Gegenteil, die Grünen würden von diesem Wählerklientel wohl sogar profitieren. Abgesehen von der absurden Vorstellung der Ausgestaltung eines Wahlrechts für Babys, für das es womöglich ausreichen würde, dass Kinder selbständig einen Stift halten können und in der Lage sind, ein Kreuz zu machen. Möglicherweise könnten aber auch die Eltern treuhändisch diese Aufgabe übernehmen – wer weiß.

Unreflektierte Liberalisierung

Jeglicher gesunde Menschenverstand, der einem sagt, dass besonders Kinder weniger überlegt, impulsiver sowie beeinflusster durch äußere Umstände und Meinungen handeln, wird offensichtlich ausgeblendet. Ebenso wird niemand leugnen, dass gerade diese infantilen Charakteristiken nicht gerade wünschenswert in der Politik sind. Der Vernunft wird nichtsdestotrotz im Namen des vermeintlichen Fortschritts der Kampf angesagt.

Senkung des Wahlalters auf Landesebene

Bereits in einigen deutschen Bundesländern wurden Gesetze beschlossen, die es Personen ab 16 Jahren ermöglichen, ihre Stimme abzugeben. Dass von einer Herabsetzung des Wahlalters ganz besonders linke Parteien profitieren, ist eindeutig und nicht zuletzt einerseits auf die Schulen als Stätten der politischen Indoktrination sowie anderseits auf die rasant steigenden Asylzahlen zurückzuführen. Wann es auf Bundesebene zu einer Senkung des Wahlalters kommt, bleibt angesichts der Tatsache, dass hierfür eine Änderung des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig wäre, erst einmal noch abzuwarten. AfD sowie Union konnten dem Vorschlag bisher nichts abgewinnen, was ebenso der Position der breiten Mehrheit der Bevölkerung entspricht.

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