Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den illegalen Migranten erhoben, der am 6. November 2021 in einem ICE ein Blutbad angerichtet hatte. Entgegen der ersten Behauptungen der Behörden, ist nun klar: Es handelt sich um einen islamistisch motivierten Terroranschlag.
Zunächst hatte es geheißen, der Täter sei psychisch krank. Die Behörden beteuerten, es handele sich nicht um einen muslimisch motivierten Gewalt- oder Terrorakt. Damit verlor der Fall seine politische Brisanz. Und Abdelrahman A. mußte nach der Tat, bei der er vier Menschen zum Teil schwer verletzte, auch nicht ins Gefängnis. Er kam in ein Krankenhaus.
Eine so gut wie nicht beachtete Wende spielte sich bereits im Januar ab. Da wurde der Mann, der 2015 im Zuge der großen Migrationswelle als sogenannter „Flüchtling“ nach Deutschland eingereist war, vom Klinikum in die Untersuchungshaft verlegt. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Tatverdächtige nicht psychisch krank ist. Weiters ist der Terrorist auch nicht, wie zunächst angenommen, Syrer, sondern „palästinensischer Volkszugehörigkeit.“
Dschihadismus statt Dankbarkeit
Laut den Anklägern soll Abdelrahman A. spätestens im September 2021 den Entschluß gefasst haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen. Er stach verschiedenen Passagieren im ICE mehrfach brutal in Hals, Kopf und Brust, zwei Personen erlitten dabei potenziell lebensgefährliche Verletzungen.
Der zum Tatzeitpunkt 27-jährige illegale Migrant habe, so die Ermittler, allein gehandelt. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls am 22. März 2022 an sich gezogen.
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