Wegen des Fachkräftemangels kündigte ÖVP-Arbeitsminister Kocher kürzlich an, in der Pflege den Zugang zum Arbeitsmarkt für unqualifiziertes Personal aus Drittstaaten erleichtern zu wollen.
Aufgrund des selbstverschuldeten Pflege-Fachkräftemangels seitens der schwarz-grünen Regierung, hat der ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher vergangenen Samstag angekündigt, den Zugang von Personal aus Drittstaaten zur Rot-Weiß-Rot-Card in dem Bereich weiter erleichtern zu wollen. Demnach sollen Pfleger mit im Ausland erworbenen Qualifikationen nun schon vor Ablegung von ergänzenden Ausbildungen ohne Aufsicht im jeweils niederschwelligeren Pflegeberuf arbeiten dürfen.
„Das entlastet Pflegeeinrichtungen, die bisher diese qualifizierten Fachkräfte nur unter Aufsicht einsetzen durften“, so Kocher. Mit dieser Maßnahme sollen Pflegekräfte aus Drittstaaten rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, um die angespannte Personalsituation in der Pflege zu mildern.
FPÖ-Belakowitsch: „Österreich braucht keine unqualifizierte Zuwanderung“
Die Freiheitlichen kritisieren das Vorhaben: Die Erleichterung des Zugangs von unqualifiziertem Personal aus Drittstaaten sei ein vollkommen falscher Zugang vom ÖVP-Arbeitsminister. „Österreich braucht nämlich keine unqualifizierte Zuwanderung in das Sozialsystem. Die Zukunft von Pflege und Betreuung muss in den Händen unserer Jugend liegen – das predigen wir seit Jahren“, kommentiert FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch die Ankündigung Kochers.
„Die Pflegemisere gibt es ja nicht erst seit gestern, aber ÖVP und Grüne schaffen es einfach nicht, eine faire Bezahlung sicherzustellen, die Pflege zu Hause zu unterstützen und auch die Pflegelehre nach Schweizer Vorbild auf den Weg zu bringen. So ist bei der Pflegelehre die Finanzierung und auch die Sozialversicherung der Schüler noch immer nicht geregelt. Dann wird schnell klar, warum die schwarz-grüne Regierung diesen gewählten Weg von Arbeitsminister Kocher gehen möchte“, betont Belakowitsch.
Bereits Erleichterungen April 2021
Im April 2021 gab es bereits Erleichterungen für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger aus Drittstaaten. Pflegekräfte aus Drittstaaten, deren Ausbildung grundsätzlich gleichwertig eingestuft wird und die für eine Anrechnung im Nostrifizierungsverfahren noch Ergänzungskurse oder -ausbildungen ablegen müssen, konnten seither – nur unter Aufsicht zu Fortbildungszwecken – mit Genehmigung des Landeshauptmanns bereits vor Abschluss des Verfahrens eine niedrigere Pflegetätigkeit ausüben.
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