Der Druck an der Spitze des korrumpierten ÖRR-Eisbergs ist zu groß geworden: Nachdem sie einen Rücktritt lange Zeit ausgeschlossen hatte, gibt Patricia Schlesinger nun doch den ARD-Vorsitz auf. RBB-Intendantin mit einem Jahresgehalt von 303.000 Euro bleibt sie dennoch.
Die Liste der Vorwürfe gegen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger ist lang und gewährt tiefe Einblicke in die Strukturen des zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen BRD-Rundfunks: bezahlte Dienstessen in der Privatwohnung, üppige Honorare an ihren Ehemann, explodierende Kosten bei pompösen Protzbauten, dubiose Beraterverträge, Dienstwagen mit Massagesitzen und Chauffeur – alles auf Kosten der gebührenzahlenden Melkkühe in der BRD. Zu all dem schwieg Schlesinger beharrlich und blieb auch einem Ausschuss fern, zu dem sie von der AfD zur Klärung der Vorwürfe geladen worden war. Nach sieben Monaten als Vorsitzende der ARD ist die 61-Jährige nun von diesem Amt zurückgetreten. Intendantin des RBB, der als Landesrundfunkanstalt für die Länder Berlin und Brandenburg Mitglied der ARD ist, bleibt Schlesinger trotzdem.
„Bloß nichts liegen lassen!“
8,42 Milliarden Euro im Jahr zahlen die Deutschen derzeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – eine erneute Erhöhung steht bereits im Raum. Damit finanzieren sie nicht nur linksgrünen „Haltungsjournalismus“, sondern auch megalomanische Prachtbauten und den ausufernden Lebensstil vermeintlicher Journalisten. Stellvertretend für viele ihrer Kollegen darf Patricia Schlesinger gelten, die im Januar mit dem rückblickend vielsagenden Motto „Bloß nichts liegen lassen!“ den ARD-Vorsitz übernommen hatte. Liegen ließ Schlesinger tatsächlich wenig: Skandale säumen ihren Weg. Nachdem der öffentliche Druck jetzt doch zu groß geworden ist, zieht sie die Reißleine und tritt zurück – allerdings nur als Vorsitzende der ARD, nicht als Intendantin des ebenfalls öffentlich-rechtlichen RBB. Ihr Jahresgehalt von 303.000 Euro bezieht Schlesinger somit weiterhin.
AfD stellt Strafantrag
Das in den vergangenen Wochen bekannt gewordene Ausmaß an Korruption, Vetternwirtschaft und Vertuschung unter der Führung Schlesingers ist symptomatisch, wird von den etablierten Parteien jedoch kaum einmal thematisiert – zu groß dürften die Verflechtungen und zu eng die Kumpanei sein. Nur die AfD legt den Finger in die öffentlich-rechtliche Wunde: Die Partei stellte Strafantrag wegen „Bestechlichkeit, Vorteilsnahme bzw. -gewährung im Amt, Untreue“ sowohl gegen Schlesinger und ihren Ehemann Gerhard Spörl als auch gegen den Verwaltungsratsvorsitzenden des RBB, Wolf-Dieter Wolf. Der Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin abgelehnt – dagegen will die AfD nun Beschwerde beim Oberstaatsanwalt einlegen.
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