Im fünften Artikel unserer Reihe beleuchtet unser Gastautor die Verbindungen zwischen der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer und dem Verein ZARA: Im Jahr 2018 startete man gemeinsam eine Spendenkampagne zur Bekämpfung von „Hass im Netz“. Dieses Geld floss unter anderem in die rechtliche Beratung einer Escort-Dame.
Der Anfang könnte eine Geschichte aus dem kleinen Bezirksgericht der Kronen Zeitung sein. Sigrid Maurer erhält im Mai 2018 eine äußerst ungustiöse Botschaft vom Facebook-Account des sogenannten „Bierwirts“, eines sicherlich primitiven und ordinären Zeitgenossen. Sigrid Maurer, Studienabbrecherin der Musikwissenschaft und Politikwissenschaft, schafft 32-jährig immerhin den Bachelorabschluss in Soziologie und wird im selben Jahr grüne Abgeordnete zum Nationalrat. Politiker, besonders FPÖ-Politiker, erhalten regelmäßig Hassmails bis hin zu Morddrohungen. In extremen Fällen wird die Polizei verständigt, sonst vermeidet man, sich auf dieses Niveau zu begeben und ignoriert den Schmarrn. Nicht so Sigrid Maurer. Sie beschuldigt den Bierwirt öffentlich, unter Angabe seines Namens und seiner Geschäftsadresse, ihr obszöne Texte geschickt zu haben und setzt sich dabei in die Nesseln.
Stinkefinger und Hass im Netz
Frau Maurer ist in ihrem Kampf gegen den sogenannten „Hass im Netz“ nicht immer konsequent. Als bei einer Fernsehdiskussion ihre Ansichten zur sexuellen Belästigung einen Shitstorm auslösten, zeigt sie ihren Kritikern mit einem Foto, was sie von ihnen hält. Mit leicht arroganter Miene hält sie in der rechten Hand ein Glas Sekt. Die linke Hand zeigt den Stinkefinger. Seit der Antike symbolisierte der Stinkefinger einen erigierten Penis im Sinne einer sexuell besetzten Drohung. Der „Stinkefinger“ ist eindeutig eine vulgäre Beleidigung. Erstattet der Beleidigte Anzeige, reicht der Strafrahmen bis zu drei Monaten Haft. „Hass im Netz“ ist, wenn im Internet absichtlich Worte, Bilder oder Videos eingesetzt werden, um andere Menschen anzugreifen oder abzuwerten. Das Posting von Frau Maurer erfüllt somit alle Kriterien für „Hass im Netz“. Es ist schon paradox, dass die „unermüdliche Kämpferin gegen Hass im Netz“, Sigrid Maurer, Hasspostings schreibt und verbreitet. So sind halt manche Grüne.
Anschuldigungen konnten nicht bewiesen werden
Der Bierwirt klagt Frau Maurer. Im Oktober 2018 wird sie wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. Sie erhält eine Strafe von € 3.000,- und muss dem Bierwirt € 4.000,- Schmerzensgeld und die Anwaltskosten zahlen. In der Urteilsbegründung stellte der Richter fest, dass Maurer jene journalistische Sorgfalt, die wegen der großen Reichweite von Twitter eine Mindestanforderung wäre, nicht beachtet habe. Frau Maurer konnte ihre Anschuldigung nicht zweifelsfrei beweisen.
Gemeinsame Spendenkampagne mit ZARA
Schon einige Tage später wird von ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit und Sigrid Maurer mit der Spendenplattform „Respekt.net“ ein Crowdfunding Projekt mit dem Finanzierungsziel von 100.000€ initiiert. Im Projektteaser steht:
„Sigi Maurer hat sich gegen Hass im Netz gewehrt und wurde dafür in erster Instanz verurteilt. Der Rechtshilfefond soll ihre Prozesskosten finanzieren und weitere Betroffene bei ihren Klagen unterstützen.“
Das stimmt nicht ganz: Frau Maurer wurde verurteilt, weil sie den Wahrheitsbeweis für ihre Anschuldigung nicht erbringen konnte. Das Ergebnis war sensationell: Innerhalb von 38 Stunden war das Sammelziel von € 100.000,- erreicht. In einer Aussendung wird mitgeteilt:
„Die Spender und Spenderinnen beteiligten sich fast ausschließlich mit kleineren Beträgen, durchschnittlich waren es pro Person 48 Euro.“
Mehr als 2.000 Personen haben also im Minutentakt in weniger als einem Tag und einer Nacht € 48,- gespendet. Zwei Tage später wird von ZARA über diese Spendenplattform ein weiteres Crowdfunding-Projekt eröffnet. Insgesamt wurden in kürzester Zeit € 162.445,- gesammelt. Dann versiegt der Spendenstrom plötzlich.
Im Vergleich dazu sind die Spendenwerte für ZARA mickrig. Im Finanzbericht 2018 weist ZARA einen Spendeneingang von € 104.448,46 auf. Für Spendenwerbung und Spenderinnenbetreuung wurden knapp € 12.000,- ausgegeben. Subventionen und Zuschüsse der öffentlichen Hand hingegen machen die Kleinigkeit von € 417.237,- aus. Wenn es ZARA möglich ist, in wenigen Tagen von 2.379 Spendern durchschnittlich € 48,- einzusammeln, müsste es für ZARA ein leichtes sein, sich über Spenden zu finanzieren, ohne direkt oder indirekt Steuergeld in Anspruch zu nehmen.
Bierwirt macht einen Rückzieher
Sowohl Frau Maurer als auch der Bierwirt haben gegen das Urteil berufen. Der Anwalt des Bierwirtes fordert nun 50.000 € als Entschädigung. Diese dreiste Forderung wird damit begründet, dass Maurer den Bierwirt auch nach dem nicht rechtskräftigen Schuldspruch öffentlich als Täter beschuldigt hat und damit, dass durch das Crowdfunding Maurer über hohe Summen verfügt. Bei der Tagsatzung am 17. Februar 2021 zog der Bierwirt überraschend seine Klage zurück. Maurer wird damit nach §259 Z 2 StPO freigesprochen: „Der Angeklagte wird durch Urteil des Schöffengerichts von der Anklage freigesprochen: ….2. wenn der Ankläger nach Eröffnung der Hauptverhandlung und ehe das Schöffengericht sich zur Schöpfung des Urteiles zurückzieht, von der Anklage zurücktritt“. Der Freispruch erfolgte nur aus formalen Gründen und ist kein Freispruch durch ein Urteil. Daher gilt für den Bierwirt das Menschenrecht der Unschuldsvermutung. Laut seinem Anwalt hatte der Bierwirt das Gefühl, er könne den Prozess nicht gewinnen, obwohl er recht habe. Dabei wären seine Erfolgsaussichten gar nicht so schlecht gewesen und das Prozessrisiko wäre nur unwesentlich höher gewesen. Es wäre nicht uninteressant zu wissen, ob das der wirkliche Grund seines Rückziehers war.
Zum Schluß gab es noch eine zivilgerichtliche Entscheidung: Frau Maurer durfte den Bierwirt Arschloch nennen. Ohne nun dieses Urteil zu bewerten: Ein Abgeordneter (m/w/d/p) zum Nationalrat soll nicht primitiv ordinäre Ausdrücke verwenden und so zur Verrohung der Sprache beitragen und das Ansehen des Hohen Hauses beschädigen. Im Dezember 2021 wird der Bierwirt wegen der Ermordung seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Beratungen von Escort-Damen
Der Rechtshilfefond hat sich verpflichtet, während der dreijährigen Projektdauer halbjährlich eine Übersicht über seine Aktivitäten und über die Mittelverwendungen zu legen. Mit Projektende Oktober 2021 hat ein Gesamtbericht und eine Gesamtabrechnung zu erfolgen. Diese Schlussabrechnung ist bis heute – 10 Monate nach Projektschluss – nicht erfolgt. Die Halbjahresberichte sind verschwommen, ungenau, intransparent.
Die Finanzaufstellung des Rechtshilfefond gibt ein armseliges Bild. Von den gesammelten € 162.445,- verschwinden sofort € 15.000,- aus der Finanzaufstellung, € 50.000,- werden nicht widmungsgemäß verwendet („Der Rechtshilfefond soll ihre (Frau Maurers) Prozesskosten finanzieren und weitere Betroffene bei ihren Klagen unterstützen“), € 7000,- werden für Beratungen eingesetzt. € 40.000, – gehen in einem Prozess verloren. Was mit den restlichen € 51.000, – geschehen ist, erfährt die Öffentlichkeit nicht.
Der Rechtshilfefond dokumentiert folgende Erfolge: Ein Vergleich bei einer schweren Beleidigung, eine einstweilige Verfügung gegen Falschnachrichten, ein verlorener Prozess, einige in letzter Konsequenz erfolglose Beratungen. Ein exemplarisches Beispiel einer solchen Beratung: Eine Escort-Lady wurde von einem Kunden heimlich gefilmt und der Film auf einer Pornoseite veröffentlicht. Der Rechtshilfefond sollte ihr bei der Löschung behilflich sein. Interventionsschreiben blieben erfolglos, denn dem Eigentümer der Pornoseiten war es gleichgültig, was irgendein Verein aus Austria oder Australia wünscht. Die Escort-Lady meldet sich nicht mehr.
Spenden- und Steuergeldverschwendung
Es ist schon erstaunlich, dass keiner der 2.379 Spender gegen diese „Ver(sch)wendung“ seiner Spende protestiert hat. Bei manchem Österreicher entsteht doch der Eindruck, dass das eine oder andere Ministerium oder die eine oder andere Magistratsabteilung etwas locker mit dem Steuergeld der Österreicher umgegangen ist, um Frau Maurer aus einer selbstverschuldeten Klemme zu helfen.
Und noch etwas ist befremdend. Die Spenden konnten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bis zu € 80.000,- sind dadurch dem Finanzamt und damit dem Steuerzahler verloren gegangen. Damit ein Spender seine Spende an einen Verein von der Steuer absetzen kann, muss dieser Verein über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid verfügen. Eine Spendenbegünstigung ist nur bei Gemeinnützigkeit möglich. Gemeinnützigkeit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Da wäre es im Interesse des Steuerzahlers angebracht, dass sich dieser Wirtschaftsprüfer genauer ansieht, ob die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden zurecht besteht.
ZARA führt das Österreichische Spendengütesiegel. Das Spendengütesiegel belegt, dass die Empfängerorganisation der Spenden „mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht und stellt sicher, dass Spendengelder zweckbestimmt und wirtschaftlich eingesetzt werden.“ Alle Spendengütesiegel-Organisationen haben ein strenges Prüfverfahren durchlaufen und lassen sich regelmäßig einmal jährlich von einem unabhängigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kontrollieren. In Anbetracht des Umganges mit den Spenden für den Rechtshilfefond liegt es am Wirtschaftsprüfer, diesmal genau zu prüfen, ob die Kriterien für das Spendengütesiegel erfüllt werden. Ein Aufweichen der Kriterien würde das Spendengütesiegel entwerten und damit die anderen Träger des Siegels schädigen.
Mit unserer Reihe legen wir die Grundlage für die Trockenlegung des linken „NGO-Sumpfes“ in Österreich. Wir präsentieren Vereine, die mit den Schlagworten „Kampf gegen Rechts“, „Integration und Diversität“ oder „Asylhilfe“ den Bevölkerungsaustausch vorantreiben. Dazu zählen auch linksextreme Vereine oder jene mit entsprechenden Verbindungen. Zudem decken wir auf, wie diese Vereine von staatlichen Stellen aktiv finanziell unterstützt und gefördert werden. Hinweise dazu nehmen wir gerne entgegen: [email protected]
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