Wer das Asylverfahren der BRD als Migrant besonders schnell durchlaufen will, der braucht nicht viel: Ab 1. Oktober genügt das Aussprechen des Zauberwortes „queer“. Wer homosexuell zu sein vorgibt oder sich „trans“ fühlt, soll gemäß einer neuen Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zukünftig bevorzugt behandelt werden.
Bislang mussten vermeintlich homosexuelle oder „transgeschlechtliche“ Migranten beim Asylantrag zumindest glaubhaft machen, dass sie aufgrund einer von der Norm abweichenden sexuellen Orientierung in ihrer Heimat verfolgt werden. Der Ampel-Koalition der BRD ist diese Hürde jedoch noch nicht niedrig genug: Die sogenannte „Gefahrenprognose“ für Migranten, mit der bislang die Gefahr der Verfolgung im Heimatland geprüft wurde, soll ab 1. Oktober nicht mehr erfolgen.
Ein Topf voll Gold am Ende des Regenbogens
„Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle
Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist“, heißt es in der neuen
Dienstanweisung, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser federführend auf den Weg gebracht hat. Es dürfe beim Asylverfahren keine Rolle spielen, ob der Migrant seine Orientierung in seinem Heimatland auch auslebe. Zukünftig genügt also die bloße Behauptung, „queer“ zu sein, damit ein privilegierter Schutzgrund gewährt wird. Noch offen ist, wie die BRD-Regierung den zu erwartenden sprunghaften Anstieg „queerer“ Siedler erklären wird.
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