Am vergangenen Dienstag hat das Verwaltungsgericht München die Überwachung der AfD Bayern durch den Verfassungsschutz ausgesetzt. Dieser darf vorläufig keine Beobachtung mittels nachrichtendienstlicher Mittel mehr vornehmen.
Der Verfassungsschutz gefällt sich gemeinhin in seiner Rolle als verlängerter Arm der herrschenden Politik. In Bayern wurde er vom Verwaltungsgericht München allerdings gehörig zurechtgestutzt. Laut dem vorläufigen Urteil dürfen für die Beobachtung der Oppositionspartei keine nachrichtendienstlichen Mittel mehr verwendet werden. Darunter fällt unter anderem das Abhören von Telefonaten und der Einsatz von V-Männern.
Keine inhaltliche Entscheidung
Um mögliche Verdächtigungen auszuräumen, betont das Gericht allerdings, dass das Urteil keineswegs eine inhaltliche Entscheidung darstellen würde. Dafür würde man angesichts der Materialfülle noch einige Zeit benötigen. Der Chef der AfD-Bayern, Stephan Protschka, zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über das vorläufige Ende der „politisch motivierten Beobachtung“ und gibt sich hinsichtlich weiterer Entscheidungen siegessicher.
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