Meinungsfreiheit in Gefahr: „Volksverhetzungs-Paragraph“ über Nacht verschärft

Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Stattdessen: Weder Transparenz noch Demokratie. In einer Nacht- und Nebelaktion ist § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) nun so verändert worden, dass bereits die öffentliche Frage nach den Details eines Kriegsgeschehens zu einer Verurteilung führen könnte.

Am 20. Oktober gegen 22:30 Uhr hat der Deutsche Bundestag ein „Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ beschlossen. Was unspektakulär klingt, ist hoch brisant: Denn mit der Änderung einher geht ebenfalls eine Änderung des sogenannten „Volksverhetzung-Paragraphen“ (§ 130 Strafgesetzbuch). Beinahe unbemerkt ist dieser erheblich verschärft worden.

„Gröbliche Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen

Die Neufassung des § 130 StGB spricht von „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe“ für denjenigen, der „eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art […] öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt […] aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.

Dabei obliegt es der persönlichen Auffassung von Staatsanwalt und Richter, welches Kriegsverbrechen als erwiesen betrachtet wird. Auch die „gröbliche Verharmlosung“ wird nicht weiter definiert. „Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass künftig alleine die öffentlich gestellte Frage, ob sich ein Kriegsgeschehen so oder anders abgespielt hat, zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung führen könnte“, kommentiert das Politmagazin Cicero.

AfD kritisiert „Omnibusverfahren“

Die AfD stimmte gegen den Gesetzesentwurf und bemängelte insbesondere die mittlerweile gängige Praxis sogenannter „Omnibusverfahren“, bei denen fragwürdige Gesetzesvorhaben in einem bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren versteckt werden (hier: in einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes) – um Diskussionen zu umgehen.

Stephan Brandner (AfD), Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, benannte diese undemokratische Praxis der Bundesregierung mit klaren Worten: „Weil Sie genau wissen, was für einen Murks Sie da machen, versuchen Sie diese Änderung an ein Omnibusgesetz dranzuhängen, ohne erste Lesung, ohne ordentliche Behandlung im Ausschuss. Es ist einfach schäbig, was Sie in diesem Bundestag machen.“

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