Das Urteil im Fall Leonie (†13)

Von Dnalor 01 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39718800

Die Mörder der kleinen Leonie (13), die im Sommer 2021 von 3 Afghanen erst unter Drogen gesetzt, dann mehrfach vergewaltigt und schließlich ermordet wurde, erhielten am gestrigen Freitagabend ihre Urteile. In allen drei Fällen stellten die Geschworenen fest: Es war Mord.

Der Hauptangeklagte, der Afghane Zubaidullah R. (23), wurde wegen vorsätzlichen Mordes schuldig gesprochen. Er erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Die beiden anderen Angeklagten, Ibraulhaq A. (19) und Ali H. (20), wurden wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung verurteilt. Für sie lauten die Haftstrafen auf 19 bzw. 20 Jahre.

Familie erhält Schmerzengeld

Die Familie der ermordeten Leonie erhält 140.000 Euro Schmerzengeld. Zum Vergleich: Die Familien der Opfer des Hanau-Attentäters erhielten jeweils rund 1.000.000 Euro von der Bundesregierung. Mit 160.000 bleibt das Gericht hinter den Erwartungen des Opferanwalts Johannes Öhlböck, der immerhin 200.000 gefordert hatte.

Afghanen bis zuletzt nicht reuig

Wie Puls24 berichtet, zeigten die Afghanen bis zuletzt keine Reue, sondern verstrickten sich in Widersprüche und belasteten sich gegenseitig, um selbst den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. „Jeder habe Angst vor den Konsequenzen und würde sich vom sinkenden Schiff retten wollen„, so die Staatsanwältin und „von ehrlich gemeinter Reue fehlt jede Spur„.

Besonders grausam und gleichgültig

Mord ist das schwerste Verbrechen, dass das Strafgesetzbuch kennt. Die Art, wie die Tat hier ausgeführt wurde und die Angeklagten sich verhalten haben, rechtfertigt die Verhängung der Strafen. Sie haben das Mädchen wie ein Objekt benutzt und auffällige Gleichgültigkeit gezeigt.“ kommentiert die Richterin die Höhe der Strafen.

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