Das Vorhaben der britischen Regierung, illegal eingereiste Migranten in das ostafrikanische Ruanda abzuschieben und dort einen Asylantrag stellen zu lassen, stehe im Einklang mit der Flüchtlingskonvention, entschied so der High Court in London. Zuvor hatte eine links-linke NGO dagegen geklagt.
Schon vor mehreren Monaten hat die britische Regierung angekündigt, illegal eingereiste Asylsuchende nach Afrika ausfliegen zu wollen. Wer in Großbritannien Asyl beantragen möchte, soll im ostafrikanischen Ruanda auf eine Entscheidung warten – so das Abkommen der britischen Regierung mit Ruanda. Großbritannien will damit Migranten von der Überfahrt über den Ärmelkanal abschrecken. Denn am Ende wartet ein Abschiebeflug nach Afrika.
High Court: Großbritannien darf Illegale nach Ruanda abschieben
Anders als geplant sind jedoch die Abschiebeflüge durch eine Intervention seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor einigen Monaten gestoppt worden. Flüchtlingsorganisationen hatten in Großbritannien gegen das Vorhaben geklagt. Der High Court in London entschied nun, dass diese Regelung im Einklang mit der Flüchtlingskonvention stehe. Die britische Regierung könne alle Asylverfahren in Ruanda auslagern.
Vorbild für Europa
Es bleibt zu hoffen, dass sich Österreich und Deutschland ein Beispiel nehmen können, was geht, wenn man die Interessen seiner eigenen Bürger über die Suggestionen der internationalen globalistischen Union stellt.
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