Ein 26-jähriger Afghane missbrauchte 2018 zwei Kinder, 6 und 8 Jahre alt. Nach einer milden Haftstrafe wurde er abgeschoben, reiste jedoch später wieder nach Deutschland ein. In wenigen Tagen wird er erneut auf die Gesellschaft losgelassen, denn ihm droht keine erneute Abschiebung.
Die widerwärtige Tat des afghanischen Kinderschänders ereignete sich in Rheinland-Pfalz. Dort lockte er die beiden Nachbarskinder in sein Haus und nahm später sexuelle Handlungen von „hoher Intensität“ an ihnen vor. Das Gericht verurteilte ihn zu einer milden Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft selbst forderte sogar weniger. Nach seiner Haftstrafe wurde er im Februar 2021 nach Afghanistan abgeschoben. Im Dezember 2022 reiste er über die Balkanroute durch Österreich und die Schweiz erneut nach Deutschland ein. Nun droht ihm jedoch keine erneute Abschiebung nach Kabul. Für die rot-grüne Regierung ist das Land durch die Machtergreifung der Taliban für einen Kinderschänder zu unsicher geworden.
Vor Gericht ein Diskriminierungsopfer
Fremde Straftäter wissen, welche Knöpfe sie bei deutschen Gerichten und Medien drücken müssen. Noch besser wissen das ihre Anwälte. So spielte der Täter, der selber Vater ist, vor Gericht die Diskriminierungskarte aus. Er verlautbarte, dass Stress mit Deutschkursen und auf der Arbeit sowie die ungeklärte Frage seines Bleiberechts zur Tat beigetragen haben mögen. Als weitere mögliche Ursache nannte er, dass seine Frau mit dem dritten Kind schwanger war. Derartige Motive für Kindesmissbrauch offiziell zu verlautbaren, scheint ein weiterer Direktimport aus Afghanistan zu sein.
Der Täter und seine Verteidigung könnten bei der Ursachenforschung kaum widerwärtiger argumentieren. Der Afghane konnte sich nur durch die multikulturelle Staatsideologie überhaupt in Deutschland aufhalten. Seine dreiste Verteidigung zielt darauf ab, dem deutschen Staat und der Gesellschaft noch eine Teilverantwortung zukommen zu lassen.
Fremde Täter – Politische Handlanger
„Steuersünder werden schwerer bestraft“, so reagierte die Mutter der beiden Opfer auf das Urteil. Der Täter darf ab dem 13. Februar als freier Mann in der Bundesrepublik bleiben. Bei fremden Straftätern handelt der deutsche Rechtsstaat wie ein zahnloser Papiertiger. Die Prävention vor erneuten Straftaten sieht so aus, dass der Afghane eine Therapie durchläuft und sich regelmäßig bei der Polizei zu melden hat.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte „Rückführungsoffensive“ der Bundesregierung bleibt eine Nebelkerze. Verantwortlich dafür ist die SPD-Innenministerin Nancy Faeser. Nach der Messerstecherei bei Brokstedt fragte sie öffentlich, warum ein so gewalttätiger Mensch überhaupt noch in Deutschland sein könne. Die Innenministerin muss diese Frage jedoch selber beantworten. Sie ist für solche Maßnahmen in der Verantwortungsposition und verhindert mit ihrer politischen Agenda immer wieder Abschiebungen. Wer die Rückführung fremder Straftäter in ihre Heimat verhindert, trägt unmittelbar dazu bei, die Kriminalitätsrate im eigenen Land in die Höhe zu treiben.
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