Kindesmissbrauch: Opfer fordert entschiedenes Vorgehen gegen pädophile Straftäter

Der bis zuletzt vom linksliberalen Künstlermilieu vertuschte Skandal Teichtmeister sorgte für reges Entsetzen in ganz Österreich. Bei Florian Teichtmeister wurden 58.000 Bilder von sexuell missbrauchten Kindern gefunden. Im Rahmen einer diesbezüglichen Kundgebung beklagte ein ehemaliges Opfer die prekäre Rechtslage sowie den unfassbar toleranten Umgang mit Pädophilie.

In einem Interview schildert die einst selbst zum Opfer gewordene dreifache Mutter eindrücklich den langwierigen steinigen Weg bis zu Gericht, dem die Opfer von Kindesmissbrauch ausgesetzt sind. Als wäre es nicht Strafe genug, sein Leben lang mit den psychischen beziehungsweise körperlichen Folgen kämpfen zu müssen, wird den Betroffenen, die nicht über die nötige mentale Stärke verfügen, keine hinreichende Hilfe geboten, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Immer wieder müssen die minderjährigen Opfer die Missbrauchssituationen detailliert schildern, von Termin zu Termin fahren, bis manche von ihnen verzweifelt aufgeben, um sich der belastenden ständigen Konfrontation nicht länger aussetzen zu müssen. Natürlich macht ein Gerichtsurteil solch schreckliche Taten nicht rückgängig, doch sind sie das Mindeste, das den Opfern als Bruchteil einer Genugtuung zukommen muss. Ein schnell erwirktes sowie faires Gerichtsurteil stellt daher ein wesentliches Element im Sinne der Gerechtigkeit dar. Die unschuldige Kinderseele wird ohnedies gebrochen sein und die furchtbaren Erinnerungen werden den Betroffenen nie wieder loslassen.

Prozesse beginnen meist erst Monate bis Jahre nach Missbrauch

Dass viel zu viel Zeit verstreicht, bis die perversen Triebtäter sich vor Gericht zu verantworten haben, zeigt sich demonstrativ auch am Fall Teichtmeister. Aufgrund einer akuten Erkrankung des Angeklagten musste der erste Verhandlungstermin auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt werden. Als wäre der untragbare zeitliche Faktor nicht skandalös genug, wird zudem die Strafhöhe äußerst niedrig bemessen. Entsprechende Verschärfungen des Strafrechts sind längst überfällig. Ist ein Sexualstraftäter unbescholten, stehen die Aussichten auf lediglich bedingte Haftstrafen und Geldstrafen recht gut. Der Mantel des Schweigens muss endlich gebrochen werden, denn viele Fälle des Kindesmissbrauchs werden aufgrund der eingangs geschilderten Problematik gar nicht erst vor Gericht gebracht.

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