Im März 2022 sollen vier minderjährige afroarabische Migranten eine 16-jährige Schülerin in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs vergewaltigt haben. Der Fall löste landesweit Entsetzen aus – zu einer Anklage wird es jedoch nicht kommen: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. Der Grund? Die tiefgreifende Traumatisierung des Opfers.
Am Abend des 30. März 2022 haben Beamte der Fremdenpolizei bei einer Streife in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs plötzlich verzweifelte Hilferufe wahrgenommen. Kurz darauf sind sie auf vier afroarabische Jugendliche gestoßen, die über ein Mädchen hergefallen waren. Sie gingen dazwischen, die mutmaßlichen Täter flüchteten. Das Mädchen wurde laut ihren Angaben zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Stunde vergewaltigt, eine kurz darauf durchgeführte klinische Untersuchung konnte das bestätigen. Drei der Verdächtigen konnten später festgenommen werden, der Vierte stellte sich der Polizei. Sie alle beharrten darauf, dass der sexuelle Kontakt einvernehmlich geschehen wäre.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Trotz der eindeutigen Aussagen des Opfers und der Polizei entließ die österreichische Kuscheljustiz die Verdächtigen wenige Tage später wieder auf freien Fuß. Doch nun das Unfassbare: Ein Gutachter stellte fest, dass das Mädchen aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung keine zusammenhängende Erinnerung an das Geschehen besitzen und somit nicht einvernommen werden könne. Diese Tatsache hat die Staatsanwaltschaft kurzerhand zum Anlass genommen, die Ermittlungen einzustellen. Da aufgrund der Schwere der Traumatisierung keine Verbesserung der Erinnerung zu erwarten sei, „ist der Fall abgeschlossen„, so die Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder.
Traumatisierung verhindert Anklage
Man muss sich diesen Umstand einmal vor Augen halten: Ein 16-jähriges Mädchen muss eine stundenlange Gruppenvergewaltigung über sich ergehen lassen und erleidet dadurch eine tiefgreifende Traumatisierung. Die Vergewaltigung konnte klinisch bestätigt werden, das psychologische Gutachten fällt eindeutig aus. Genau diese erlittene Traumatisierung verhindert nun jedoch eine Einvernahme. Die Konsequenz in der Bananenrepublik Österreich? Die afroarabischen Jugendlichen gehen straffrei aus und werden wieder auf die Gesellschaft losgelassen. Ein unfassbarer Justizskandal! Beim nächsten Vorfall heucheln Politik und Medien wieder Betroffenheit und fordern ein „hartes Vorgehen“ gegen die Täter.
Das (fehlende) Vorgehen der Staatsanwaltschaft macht in diesem Fall sprachlos. Das Ausbleiben jeglicher strafrechtlicher Konsequenzen ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht des Opfers, sondern eine Schande für unsere Gesellschaft. Vom fatalen Signal, das damit an die vielen potenziellen Täter gesendet wird, ganz abgesehen.
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