Die deutsche Benediktineräbtissin Mechthild Thürmer (64) hatte mehreren illegalen Asylanten Kirchenasyl gewährt, um deren Abschiebung zu verhindern. Ein Gericht hat die migrationssüchtige Nonne nun freigesprochen. Sie selbst zeigt keinerlei Einsicht und würde es „jederzeit wieder tun„.
Im Februar musste sich Mechthild Thürmer, Äbtissin eines oberfränkischen Klosters, wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten. 2020 hatte sie als Leiterin des Benediktinerklosters Kirchschletten im Landkreis Bamberg drei Asylanten ins Kirchenasyl genommen, als diese abgeschoben hätten werden sollen. Die Ordensfrau ist dabei Wiederholungstäterin.
Wiederholungstäterin
Schon 2018 hatte sie einer abzuschiebenden Eritreerin in ihrem Kloster Zuflucht gewährt und dafür im Juli 2020 von der Staatsanwaltschaft Bamberg einen Strafbefehl über 2.500 Euro wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ erhalten. Sie verweigerte die Zahlung. Nach eigenen Angaben habe sie seit 2016 gut 30 für eine Abschiebung vorgesehene Asylanten in ihrer Abtei „Maria Frieden“ aufgenommen.
Verfahren eingestellt – Kosten trägt der Steuerzahler
Das Verfahren gegen die Äbtissin wegen Gewährung von Kirchenasyl ist nun eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte einer Einstellung des Verfahrens wegen „geringer Schuld“ zugestimmt. Die Einstellung ist ohne Auflagen erfolgt. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts trägt die Staatskasse alle Kosten. Interessant daran: Die Staatsanwaltschaft hatte der Äbtissin schon im Vorfeld 2020 eine Einstellung wegen Geringfügigkeit angeboten.
Weihbischof begrüßt Entscheidung
Diese hatte sie abgelehnt, da sie sich „vor Gericht erklären wollte“. Durch ihr Handeln verursachte die Nonne nicht nur weiteren Behördenaufwand, den nun der Steuerzahler tragen muss – sie hat damit auch einen weiteren Präzedenzfall geschaffen. Weihbischof Herwig Gössl von der Erzdiözese Bamberg begrüßte die Einstellung des Verfahrens, „da Mutter Mechthild ausschließlich aus christlicher Nächstenliebe gehandelt habe“. Er dankte der Benediktinerin ausdrücklich.
Kirche gegen das Volk
Nicht nur diese Reaktion, auch andere Fälle aus den vergangenen Jahren zeigen auf, wie entschlossen die Kirche in Migrationsfragen gegen das Interesse des deutschen Volkes handelt. Denn Mechthild Thürmer ist nicht die erste Geistliche, gegen die in Bayern ermittelt werden musste, weil sie Abschiebungen aktiv verhindert hatte. Im Zuge der gewaltigen Migrationswelle 2015/16 waren hunderttausende Menschen nach Deutschland geströmt, ohne einen tatsächlichen Asylgrund zu besitzen. Als in den darauffolgenden Jahren die Zahl der negativen Asylbescheide rapide anstieg und immer mehr Abschiebungen nötig wurden, war es neben linken NGOs vor allem die Kirche, die die Arbeit des Staates gezielt behinderte und versuchte, die Ausweisung von Illegalen zu unterbinden. Die Zahl der Menschen im Kirchenasyl schoss rapide in die Höhe.
Bleiberecht soll erzwungen werden
Ursprünglich war die Idee des Kirchenasyls, fälschlich Verfolgten Schutz vor einem Unrechtsurteil zu gewähren. Nun wird die Institution missbraucht, um illegale Migranten vor einer Ausweisung zu schützen. Gemeinden oder Ordensgemeinschaften nehmen vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden. In dieser Zeit wird eine Neuprüfung der Verfahren beantragt und so versucht, ein Bleiberecht zu erwirken, dass den Migranten eigentlich längst nicht mehr zustehen würde. Kirchenasyl ist zwar kein eigenes Rechtsinstitut, sondern lediglich Ausdruck einer „christlich-humanitären Tradition„, jedoch wird es von den Behörden dennoch respektiert und darauf Rücksicht genommen. Durch den massiven Missbrauch in der jüngsten Vergangenheit geraten Kirche und Staat nun immer häufiger in Konflikt.
Freisprüche ermutigen Trittbrettfahrer
Bereits vor zwei Jahren standen die ersten Kirchenleute in Bayern wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor Gericht. Damals waren vor allem lächerlich niedrige Geldstrafen in der Höhe weniger hundert Euro ausgesprochen worden. Mittlerweile haben es die Kleriker sogar noch einfacher: Sämtliche Prozesse der letzten Monate endeten mit Einstellung oder Freispruch.
Fragwürdige Entscheidungen
So etwa im Fall der Nonne Juliana Seelmann. Sie war 2021 erstinstanzlich wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Zusammenhang mit Kirchenasyl schuldig gesprochen und verurteilt worden, da sie die Abschiebung einer Nigerianerin verhindert hatte. Im Berufungsprozess am Würzburger Landgericht ist die Verurteilung durch Richterin Susanne Krischker jedoch wieder aufgehoben worden. Und vor einem Jahr entschied das Bayerische Oberste Landesgericht im Fall von Bruder Abraham aus dem Kloster Münsterschwarzach, dass keine Straftat vorliegt, wenn man einen Asylbewerber nur dulde und nicht aktiv dazu aufruft, zu bleiben. Die bloße Beherbergung von Flüchtlingen, denen eine Abschiebung droht, sei demnach nicht strafbar.
Solche Urteile geben den Verantwortlichen des Kirchenasyls indirekt Rechtssicherheit. Sowohl linksliberale Geistliche als auch illegale Migranten verfolgen natürlich die Verfahren und werden durch die lächerlich niedrigen Strafen und Freisprüche zusätzlich ermutigt.
Hunderte Asylanten in Kirchenasyl – Zahl steigt weiterhin
Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums waren seit 2017 mehr als 450 Ermittlungsverfahren wegen Kirchenasyls allein in Bayern nötig. Mehrere hundert bis tausend Personen befinden sich laut Eigenangaben der christlichen Kirchenorganisationen in Deutschland in Kirchenasyl. Sogar Wartelisten gibt es mittlerweile.
Das Perfideste daran: Während die Kirche aktiv versucht, den Staat daran zu hindern, das deutsche Volk vor illegaler Zuwanderung zu schützen, lässt sie sich dies auch noch vom deutschen Steuerzahler finanzieren. Denn neben der Kirchensteuer kassieren sowohl evangelische als auch römische Kirche jährlich zusätzlich 600 Millionen an Staatsleistungen. Ein Großteil davon fließt unter dem Deckmantel der „Flüchtlingshilfe“ in die Förderung der illegalen Migration.
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