Fatale Entscheidung: Jeder Afghane darf in Deutschland bleiben – ausnahmslos

Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat das Bleiberecht für Afghanen in einem wegweisenden Urteil weiter liberalisiert. Demnach haben Afghanen zwar nicht per se einen Schutzstatus, dürfen aber trotz negativen Asylbescheids in Deutschland bleiben. Eine Entscheidung mit fatalen Konsequenzen.

Ein junger, alleinstehender Afghane darf nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil laut der Ansicht des Mannheimer Verwaltungsgerichts aufgrund der Taliban-Herrschaft ein nationales Abschiebeverbot bestehe. Es ist die erste Entscheidung dieser Art, seit die Islamisten in Afghanistan an die Macht gekommen sind. Es ist daher davon auszugehen, dass das Urteil Signalwirkung entfalten wird. Auch andere Oberverwaltungsgerichte beschäftigen sich aktuell mit dem Thema. Durch das Urteil wird die Entscheidung, ob einem Afghanen in Deutschland Asyl gewährt wird, faktisch unerheblich.

Konsequenz: Jeder Afghane darf bleiben

Die Anerkennungsraten sind in Deutschland auf einem Allzeithoch. Sollte ein Antrag dennoch einmal durch das Ausländeramt negativ beschieden werden, besteht die Möglichkeit, die Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Davon hatte der Afghane Gebrauch gemacht. Das Gericht entschied, dass er zwar kein Bleiberecht habe – die Ablehnung seines Asylantrags also rechtens war – er aber trotzdem bleiben dürfe. Damit wird die fehlende Abschiebepolitik quasi juristisch legitimiert. Es spielt faktisch keine Rolle mehr, ob ein tatsächlicher Fluchtgrund vorliegt.

Scharia-Richter werden von NGOs nach Deutschland gebracht

Seit der Machtübernahme der Taliban haben sich deshalb bereits Tausende von vermeintlich „gefährdeten“ Afghanen gemeldet, um ein Visum für Deutschland zu bekommen. Darunter befinden sich laut Berichten auch zahlreiche Islamisten und sogar Scharia-Richter. Sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen, also linke NGOs, können derzeit Listen von Personen erstellen, die sie für gefährdet halten. Die Anträge werden dann von der Deutschen Botschaft in Pakistan geprüft.

Doch das Urteil des Mannheimer Gerichts zeigt ohnehin: Wer es einmal nach Deutschland geschafft hat, hat ohnehin keine Konsequenzen zu befürchten. Damit ist der weiteren Masseneinwanderung Tür und Tor geöffnet.

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