Abschiebungen nach Ruanda: Großbritannien widersetzt sich EGMR-Diktat

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte agiert als langer Arm der migrationssüchtigen EU-Bürokraten und sabotiert aktiv die Bekämpfung illegaler Einwanderung. Großbritannien will sich diesem Diktat nicht länger beugen und widersetzt sich dem EGMR immer offener. Streitfall sind die geplanten Abschiebungen illegal eingereister Asylanten nach Ruanda.

Großbritannien und Dänemark wollen die durch Brüssel und Berlin ausgelöste Asylkatastrophe nicht länger hinnehmen und sind aktiv um konstruktive Lösungen und eine Politik der Remigration bemüht. Dazu gehört der Plan, illegal eingereiste und abgelehnte Asylbewerber konsequent abzuschieben. Da sich die Heimatländer oft weigern, ihre kriminellen Landsleute wieder zurückzunehmen, hat Großbritannien mit dem afrikanischen Staat Ruanda ein spezielles Abkommen geschlossen. Künftig sollen abgelehnte Asylanten dorthin abgeschoben werden – auch, um ein Signal zu senden und einen wesentlichen „Pull“-Faktor der Migrationswelle auszuschalten: Das Einnisten in die europäischen Sozialsysteme.

Brüssel will Pläne sabotieren

Das autokratische und migrationssüchtige System in Brüssel hat mit diesem vorbildhaften Vorstoß bekanntlich wenig Freude. Zu groß ist die Gefahr, dass das Vorgehen Erfolg hat und andere europäische Staaten nachziehen wollen. Bereits im Juli 2022 hat der juristische Arm des EU-Regimes – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – kurzfristig einen geplanten Abschiebeflug nach Ruanda gestoppt. In London selbst haben diverse Vereine der Migrationslobby gegen das Vorgehen geklagt – ohne Erfolg: Der High Court in London bestätigte im Dezember die Rechtmäßigkeit der geplanten Abschiebeoffensive. Nun plant die britische Regierung, sich der Tyrannei des EGMR zu entziehen.

EGMR wird ignoriert

In einem jüngst vorgelegten Gesetzesentwurf ist eine Klausel enthalten, einstweilige Verfügungen auf der Grundlage der „Rule 39“ des EGMR zu ignorieren und geplante Abschiebungen konsequent durchzuführen. Die „Rule 39“ ist eine „Eilmaßnahme“ des EGMR, um staatliche Maßnahmen wie Abschiebungen oder Auslieferungen kurzfristig zu verhindern. Im „Asylmagazin“ gibt eine wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen offen preis, dass sich der Europäische Gerichtshof durch diese Regelung zu einem „wichtigen Schutzinstrument für Asylsuchende entwickelt hat.

Ruanda ist bereit

Großbritannien will mit der Brüsseler Hegemonie in Asylfragen brechen – und könnte damit für das sich im Würgegriff der EU befindliche Europa zum entscheidenden Vorbild werden. In Ruanda hat man jedenfalls bereits alles vorbereitet und ist für die Aufnahme der abgeschobenen Migranten bereit: „Wenn also morgen ein Flugzeug landet, kann Ruanda die Flüchtlinge willkommen heißen. Natürlich wissen wir noch nicht, wie viele ankommen werden. Es hängt alles von der Entscheidung der britischen Regierung ab.“ Kein Wunder also, dass die EU langsam aber sicher in Panik gerät.

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