Durch den Bevölkerungsaustausch und die Verbreitung orientalischer Sitten häufen sich auch die Fälle tierquälerischer Praktiken – wie das illegale Schächten ohne Betäubung. Aktuell muss sich ein Asylant vor Gericht verantworten, weil er ein Schaf in der Einfahrt eines Asylquartiers geschächtet hatte. In Wiener Neustadt stehen wegen des betäubungslosen Schlachtens von 213 (!) Schafen fünf Türken, ein Afghane sowie ein Tierarzt vor Gericht.
Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. Die Verordnung von 2005 sieht vor, dass laut „§ 32 TSchG Absatz 5“ rituelle Schlachtungen wie das Schächten ohne vorausgehende Betäubung der Tiere nur vorgenommen werden dürfen, wenn diese unmittelbar nach dem Öffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden. Fakt ist, für viele der orientalischen Neuankömmlinge bleibt die betäubungslose Schächtung ihrer islamischen Herkunftsländer die gängige Methode. Besonders muslimische Asylwerber werden immer häufiger dabei ertappt, wie sie jegliche gesetzliche Auflagen ignorieren und nach Lust und Laune an unmöglichen Orten Tiere schlachten und halten.
„Das ist im Islam so„
Mit seiner Religion versuchte ein syrischer Asylwerber das illegale Schächten eines Schafes vor Gericht zu rechtfertigen. Der Syrer hatte im November 2022 in der Einfahrt eines Flüchtlingsquartiers in Oberpullendorf (Burgenland) einem Schaf ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten und es anschließend qualvoll ausbluten lassen. Den Kadaver entsorgte er in der Nähe eines Kinderspielplatzes. Schließlich konnte die Ohrmarke des Tieres einem Landwirt zugeordnet werden, von dem der Syrer es gekauft hatte. Die Richterin verstand der syrische Asylant offenkundig milde zu stimmen, indem er behauptete, dass er jetzt Vegetarier sei. Für das qualvolle Ausbluten des Schafes bei vollem Bewusstsein bekam er lediglich eine Diversion mit zwei Jahren Probezeit als „Strafe“.
Amtsmissbrauch und Tierquälerei
Durch das Filmmaterial von anonymen Tierschützern konnte ein besonders grausamer Akt an 213 Schafen aufgedeckt werden: Im Sommer 2021 veranstalteten fünf Türken und ein Afghane in einem Schlachtbetrieb in Haschendorf (NÖ) unter der Aufsicht eines Kontrolltierarztes ein muslimisches „Schlachtfest“. In einem 8 Stunden dauernden muslimischen Ritus wurden Schafe ohne die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung geschächtet. Dem Veterinär wird vorgeworfen, wissentlich seine Amtsbefugnis missbraucht zu haben, da er nicht während des gesamten “Schlachtfestes” anwesend gewesen sei und gesetzliche Regelungen nicht eingehalten habe. Immerhin habe er den Männern laut eigener Aussage verboten, die Schafe an den Ohren (!) in den Schlachtbetrieb zu zerren.
Muslimischer Horror-Halal-Schlachthof
Neues gibt es auch im Fall des illegalen Halal-Schlachthofes „Mezhaba“ in Hürth bei Köln – wir haben dazu bereits berichtet. Das deutsche Tierschutzbüro hat am vergangenen Montag, den 27. März 2023, eine weitere Strafanzeige gegen den muslimischen Betreiber des Schlachthofes gestellt. Bei einer weiteren Durchsicht des Horror-Bildmaterials konnte festgestellt werden, dass die Tiere ohne vorherige Lebendbeschau direkt geschächtet wurden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Tier vor der Schlachtung von einem Kontrolltierarzt begutachtet werden muss.
Die unausweichlichen Schattenseiten des zügig voranschreitenden Bevölkerungsaustauschs sind zunehmende Kriminalität und tägliche brutale Einzelfälle mit unermesslichem Leid an Mensch und Tier. Das Wegschauen durch Politik und Establishment ermöglicht Parallelgesellschaften, die tagtäglich die geltenden Gesetze ignorieren und missachten.
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