Belgien: IS-Jihadist wurde acht Jahre lang durch das Asylrecht geschützt

Letzte Woche wurde ein 38-jähriger Syrer in Belgien festgenommen. Der Asylant soll an mehreren Hinrichtungen beteiligt gewesen sein, die der sogenannte Islamische Staat (IS) in Palmyra durchführte. In Europa wurde dem mutmaßlichen Mörder das Asylrecht gewährt – er konnte dadurch acht Jahre lang unbehelligt in Belgien leben.

Internationale Medien berichteten am 29. März von der Festnahme des 38 Jahre alten Syrers. Die belgische Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen aufgenommen, um den mutmaßlichen Mörder vor Gericht zu stellen. Der Vorwurf: Er soll mit anderen Jihadisten in Palmyra (Zentralsyrien) Ungläubige und Zivilisten, die sich weigerten, sich der islamistischen Miliz anzuschließen, hingerichtet haben.   

Europäisches Asylrecht: Schleuse und Einfallstor 

Obwohl viele Stimmen vor, während und nach den letzten Migrantenanstürmen auf Europa stets die Gefahr des zügellosen und beliebig ausdehnbaren Asylrechts zur Sprache brachten, hat sich nichts geändert. Nun liegt ein weiteres und schockierendes Beispiel vor, welches in so eindeutiger Weise das Problem nicht vorhandener Grenzkontrollen und das Versagen des Asylrechts darlegt.

Acht Jahre lang unbehelligt

Wie konnte es überhaupt passieren, dass dieser Mann einen Asylantrag stellen konnte? Warum fällt er den Behörden erst nach acht Jahren auf, obwohl der Mann in dieser Zeit ein hohes Risiko für alle Menschen in seiner Umgebung darstellte? Welche Funktion der Mann beim Islamischen Staat genau innehatte, ist aktuell noch nicht endgültig geklärt. Genauere Informationen fehlen beziehungsweise werden nicht genannt. In den diversen Berichten wird nicht erwähnt, über welche Route er nach Europa gekommen ist und ob er sich hier weiter islamistisch betätigt hat.

Bankrotterklärung des Asylrechts

Die belgische Staatssekretärin für Asyl und Migration, Nathalie de Moor, nutzte diesen Moment, um darzulegen, dass das Asylrecht nur dem Schutz von Menschen dienen soll, die von Krieg und Verfolgung bedroht sind. Doch das hat sich spätestens seit 2015 als grenzenlose Mär erwiesen. Denn der Fall des Belgiers ist kein Einzelfall. So war etwa jeder fünfte islamistische Attentäter als Asylant in der EU registriert. Eine Bankrotterklärung des Asylrechts, aus der man offensichtlich nichts gelernt hat.

Eines ist angesichts dessen gewiss: Ohne eine Abschaffung des individuell einklagbaren Rechtes auf Asyl, eine konsequente Kontrolle der Grenzen sowie eine Politik der Remigration sind in Europa auch weiterhin Tür und Tor für Mörder und Jihadisten geöffnet.

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