Die nächste orientalische Sitte wird deutsches Recht. Diesmal hatte ein syrischer Asylbewerber geklagt, weil seine minderjährige Frau vom Jugendamt in Obhut genommen wurde. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass Kinderehen nicht pauschal verboten sind.
Eheschließungen zwischen Kindern und Jugendlichen, die im Ausland stattgefunden haben, verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit, sobald ein Ehepartner nach Deutschland einwandert. Damit hält die orientalische Tradition der Kinderehe auch rechtlich Einzug in Deutschland. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass der deutsche Staat zwar das Recht habe, ein Mindestalter für die Eheschließung festzulegen und diese auch auf Einwanderer anzuwenden. Er müsse aber auch klären, welche Folgen sich daraus ergeben.
Kinderehe in Deutschland
Bis das geschehen ist, gilt in Deutschland das Scharia-Recht. Im konkreten Fall hatte ein 21-jähriger Syrer nach dortigem islamischen Recht ein 14 Jahre altes Mädchen geheiratet. Nach der Einreise des Paares nach Deutschland 2015 wurde das Mädchen dann in Obhut des Jugendamtes gebracht, das dann auch das Sorgerecht zugesprochen bekommen hat. Dagegen klagte der Mann jetzt mit dem Hinweis, dass nach syrischem Recht eine gültige Ehe geschlossen worden sei – und war damit vorerst erfolgreich.
Scharia längst Teil des deutschen Rechts
Auch auf anderen Rechtsgebieten ist das islamische Recht bereits Teil der deutschen Rechtssprechung. Die Rechtsordnung, die neben der Steinigung auch diverse Körperstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen und das Auspeitschen als legitime Strafe kennt, findet etwa im Erb- oder Scheidungsrecht von deutschen Gerichten Berücksichtigung. Zudem wird immer wieder von Scharia-Richtern berichtet, die im Rahmen orientalischer Parallelgesellschaften mitten in Deutschland entsprechende Urteile sprechen.
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