Berlin: Weißenfeindliche „Critical Race Theory“ darf Unterrichtsthema sein

Nachdem ein Vater geklagt hatte, entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die „kritische Rassentheorie“ an Schulen gelehrt werden darf. Die Theorie gilt als anti-weiße Hasstheorie. Sie geht davon aus, dass weiße Gesellschaften inhärent rassistisch sind und Minderheiten systematisch unterdrücken – mit fatalen Folgen.

Die „Critical Race Theory“ (kurz: CRT) kommt eigentlich aus den USA und kennt verschiedene Abwandlungen. Trotz zahlreicher Programme zur Besserstellung ethnischer Minderheiten, also besonders der Schwarzen und der Latinos, geht diese Theorie davon aus, dass weiße Gesellschaften grundsätzlich Minderheiten negativ diskriminieren würden. Sie ignorieren damit die Milliardensummen, die die amerikanische Regierung seit Jahrzehnten in die Verbesserung der Bildungschancen von Minderheiten investiert, sowie die zahlreichen Programme zur Besserstellung von Minderheiten.

Einfluss der Ideologie wächst

Obwohl die Theorie in Deutschland noch nicht sehr populär ist, wächst ihr Einfluss. An linksliberalen Universitäten ideologisch geschulte Lehrer bringen sie derzeit zu den Schülern. Zu welchen Auswüchsen das führt, zeigt etwa Kalifornien: Dort mussten sich Drittklässler zum Beispiel auf einer Skala zu „Macht und Privilegien“ basierend auf ihrer Rasse klassifizieren. In Buffalo im Bundesstaat New York wurde Schülern sogar beigebracht, dass „alle weißen Menschen strukturellen Rassismus“ verbreiten würden. Auch Kindergartenkinder werden derart geschult. Man kann sich vorstellen, wie sich solche Aussagen auf das Selbstbewusstsein der weißen Schüler auswirken – und auf das der vermeintlich benachteiligten Minderheiten.

Auch Gendersprache darf gelehrt werden

In Berlin ist dieser Hass in Klassenzimmern jetzt ausdrücklich erlaubt worden. Genauso wie die Nutzung „genderneutraler“ Formen, die die deutsche Sprache eigentlich nicht kennt. Auch dagegen hatte der Vater Klage eingereicht, die ebenfalls abgewiesen wurde. Damit stellt das Gericht sicher, dass die Indoktrination mittels ideologisch erdachter Sprache ungehindert in die Schulen gelangt. Darin lasse sich auch kein Verstoß gegen die Pflicht zur politischen Neutralität erkennen, begründete das Gericht dieses fragwürdige Urteil.

Rechtfertigung für das Quälen von weißen Kindern

Das Urteil stärkt also jenen den Rücken, die linksextreme und anti-weiße Ideologie Kindern gezielt eintrichtern wollen – mit fatalen Folgen. Der Sohn, dessen Vater geklagt hatte, wurde sowohl von Lehrern als auch seinen Klassenkameraden gemobbt und ausgegrenzt, weil er sich weigerte, die falsche Gendersprache zu verwenden. Doch das ist nur ein Symptom dessen. Migranten haben durch diese Theorien eine vermeintlich wissenschaftliche Rechtfertigung, um deutsche Kinder auszugrenzen und zu quälen.

In Österreich wird diese Ideologie unter anderem durch die NGO „Zara“ verbreitet, die von der öffentlichen Hand gefördert wird und jährlich einen absurden und propagandistisch aufgeladenen „Rassismus“-Report veröffentlicht.

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