„Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue“ – so nennt sich der durchschaubare Gesetzesentwurf, mit dem künftig die Systemtreue angehender sächsischer Beamten auf Herz und Nieren geprüft werden soll. Dabei geht es nicht – wie im doppelzüngigen Marketing-Sprech der Regierung dargestellt – um die Bekämpfung von Extremismus, sondern um eine ideologische Säuberung im Dienste des sanften Totalitarismus.
„Wer glaubt, dass der Verfassungsschutz die Verfassung schützt, glaubt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.“ – dieses Prinzip greift auch bei dem geplanten „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue“ in Sachsen. Auf diesem Weg will CDU-Innenminister Schuster unter dem Deckmantel der „Extremismusbekämpfung“ noch effizienter oppositionelle Meinungen und Menschen aus dem Staatsdienst entfernen. Doch um die Bekämpfung echter Extremisten geht es dabei höchstens auf dem Papier, denn Linksextremisten, die Gewalt gegen Polizisten glorifizieren, dürfen nicht nur im Staatsdienst, sondern sogar auf ihren Ministerposten bleiben.
Haltung statt Rechtsstaat
Wer künftig eine Ausbildung zum Polizei- oder Justizvollzugsbeamten absolvieren will, der muss sich in Acht nehmen. Denn Sachsens Innenminister Armin Schuster plant, Bewerber vor Ausbildungsbeginn bald einem umfangreichen Gesinnungstest zu unterziehen. Dabei soll einem neuen Gesetzesentwurf zufolge genau geprüft werden, ob eventuelle verfassungsfeindliche Tendenzen bei den angehenden Beamten vorliegen. Wer beispielsweise Anfang der 2020er Jahre durch die Straßen seiner Heimatstadt gelaufen ist und dabei aus dem Grundgesetz vorgelesen hat, kann im ungünstigen Fall bereits beim Verfassungsschutz vermerkt sein. Das war’s dann mit der aussichtsreichen Beamtenkarriere.
Linksextremisten nicht betroffen
Wer unterdessen argumentiert, diesem Gesinnungs-Gesetz könne man zumindest abgewinnen, dass es nun wenigstens für erwiesene Linksextremisten in der Regierung eng werden könnte, der irrt gewaltig. Obwohl die amtierende Justizministerin Sachsens, Katja Meier, vor ihrer Karriere bei den Grünen noch in einer Punk-Band zu Texten wie „Advent, Advent – ein Bulle brennt!“ spielte, beeinträchtigt diese Tatsache ihre sogenannte Verfassungstreue offensichtlich keineswegs. Zumindest wird gegen sie wohl kein Verfahren eingeleitet. Dieser – nur scheinbare – Widerspruch ist leicht erklärt.
Gesinnungs- statt Verfassungstreue
Den Urhebern dieses Gesetzesentwurfs ging es zu keinem Zeitpunkt darum, tatsächlichen Extremismus zu bekämpfen. Das Ziel liegt vielmehr in einer gesinnungspolitischen Säuberungswelle von Zweiflern an der Regierungspropaganda innerhalb der staatlichen Exekutivgewalt. Spätestens in den letzten Jahren des Corona-Regimes wurde der „Freund und Helfer“ Schritt für Schritt in Richtung einer Prügeltruppe gegen friedlichen oppositionellen Protest umgebaut.
Landesregierung hat gelernt
Damit waren selbstverständlich nicht alle Polizisten einverstanden, denn viele von ihnen traten ihren Dienst einst aus ehrlichen und ehrenwerten Motiven an. So meldeten sich viele krank, wenn sie zum Einsatz gegen das eigene Volk gerufen wurden oder handelten wenigstens sehr zurückhaltend. Allem Anschein nach hat die Landesregierung aus diesen Beobachtungen gelernt.
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