Migrantengewalt gegen Frauen oder: Die Geister, die ich rief …

Seit der Explosion der Migrationswelle ab 2015 reißen die Horrormeldungen über Gewalt gegen Frauen in Österreich nicht mehr ab. In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist es keinen Deut besser. Aber kommt man dem juristisch noch bei?

Ein Kommentar von Josef Jetzinger

Als vor wenigen Jahren eine junge Frau in Deutschland von einem Flüchtling vergewaltigt und ermordet wurde, war die Aufregung groß. So groß, dass ihre Eltern einen Orden vom Staat bekamen, weil sie sich gegen „Hetze an Flüchtlingen“, also jener Gruppe, aus der der Mörder ihrer Tochter kam, ausgesprochen haben. Die Verwunderung war und ist nicht gering, zeigt aber, wie perfekt die systemische Indoktrination mittlerweile geworden ist.

Migrantengewalt wird umgedeutet

Töten oder vergewaltigen Migranten unsere Kinder und Frauen, dauert es nach Bekanntwerden mittlerweile keine Stunde mehr, bis die ersten Beschwichtigungen auftauchen und die ethnische und religiöse Gruppe des Täters als weiteres Opfer ins Boot geholt wird. Ähnlich, wie man nach islamistischen Terroranschlägen immer hört, dass das ja gar nichts mit der Religion zu tun hat (ungeachtet dessen, dass die Täter dabei bewusst im Namen ihres Glaubens handeln). Und weil unser liberales System hier schon besondere Raffinesse an den Tag legt, kommt dann immer der Twist, dass es nicht „migrantische Gewalt“ sei, sondern „Männergewalt“ – denn im Gegensatz zu Migranten aus gewissen Regionen sind Männer keine geschützte Gruppe – ganz im Gegenteil. Da wird jeder Frauenmord zum „Femizid“, ungeachtet dessen, dass es in den allermeisten Fällen keiner ist und dass ein Großteil dieser Verbrechen von Migranten (oft auch an Migrantinnen) begangen wird. So leicht kann man linkspopulistisches, politisches Kleingeld wechseln.

Kuscheljustiz

Das zweite große Problem ist unser viel zu lasches Strafrecht. Beim Mordfall „Leonie“ haben die Täter teilweise die Maximalstrafen ausgefasst. Man kann sich aber sicher sein, dass in einigen Jahren, wenn Gras über die Sache gewachsen ist, sich Gründe finden werden, sie aus der Haft zu entlassen – es wäre nicht das erste Mal. Oder, etwas aktueller, als zwei irakische Drogendealer im Vorjahr eine 14- und eine 11-Jährige vergewaltigten und die Tat sogar filmten. Einer der beiden Täter stand kürzlich vor Gericht und hatte eine Haftstrafe von anderthalb (!) Jahren in Aussicht. Hätte er über WhatsApp das Bild eines gewissen nationalsozialistischen Diktators des 20. Jahrhunderts geteilt, würde er potenziell auf das rund Zehnfache blicken. Im Fall der Linzer Bahnhofsvergewaltigung wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, bevor es überhaupt zur Anklage gekommen ist. Der Grund? Die tiefgreifende Traumatisierung des Opfers.

Rassismuskeule statt „victim blaming

Vor gar nicht so langer Zeit hieß es, dass das Opfer nie Schuld hat. „Mit dem kurzen Rock provozierte sie das doch“ – so in etwa lautete ein bekanntes Beispiel des sogenannten „victim blamings“ und ist zurecht verpönt. Heute findet man Ausreden für die Täter. „Kulturelle Missverständnisse“ und „traumatisierende Erfahrungen“ geben sich da in der liberalpsychiatrischen Ursachenforschung die Klinke in die Hand, man müsse das einfach verstehen. Die Frage, wie man – millionenfach! – Menschen in unsere Gesellschaft integrieren soll, denen so simple, grundlegende zivilisatorische Spielregeln fremd sind oder sie schlichtweg nicht interessieren, bleibt unbeantwortet. Oder, besser gesagt, die aktuelle Antwort ist: „Wir müssen weniger rassistisch sein!

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