Wegen Satire-Posting über Islam: Justiz zerrt Facebook-Rentnerin vor Gericht

Die Strafbehörden nahmen Ermittlungen gegen eine Wiener Pensionistin auf. Der Auslöser: Ein satirischer Beitrag über islamische Sitten auf Facebook. Dieser wurde zum Gegenstand eines Verfahrens wegen „Verhetzung“. Der Richter verurteilt die betagte Frau zur Teilnahme an einem Hass-im-Netz-Workshop.

Die Auszüge des angeblichen Hass-Postings wirken überaus harmlos: „Nicht ein einziger Kulturkreis geht uns so auf die Nerven“ oder „Kein Japaner braucht Schilder, dass man Frauen nicht an ein Auto bindet„. Diese scherzhaft verpackte Kritik am Islam reichte aus, um die Justiz auf den Plan zu rufen. Dabei hat die Pensionistin selbst den Beitrag lediglich geteilt und nicht selber verfasst. Das Gericht deutet den Post als Verhetzung gegen Muslime. Der Facebook-Beitrag brachte der Seniorin zwei Jahre auf Bewährung sowie die Pflichtteilnahme an einem Workshop ein (Urteil nicht rechtskräftig).

Die Prioritäten der Justiz

Als Folge der Masseneinwanderung gäbe es eigentlich genug echte Verbrechen, die Justiz und Behörden beschäftigen sollten. Im Wochentakt sorgen Messerattacken, Vergewaltigungen oder Gewaltverbrechen für berechtigten Zorn bei den Bürgern. Doch mit „Anti-Hass-Gesetzen“ werden stattdessen jene verfolgt, die sich online über die politisch herbeigeführten Zustände empören. Diese Zeitverschwendung durch den Justizapparat kostet Unsummen an Steuergeld und Ressourcen. Dazu zählt auch die öffentliche Förderung des linken NGO-Sumpfes, der sich auf die Denunziation kritischer Bürger spezialisiert hat. Die Mittel wären an anderer Stelle besser eingesetzt.

Nach Massenvergewaltigung: Schweizerin wegen „Hassposting“ verurteilt

2020 vergewaltigten in Hamburg 11 Männer ein 15-jähriges Mädchen. Die Hälfte der Täter hatte keinen deutschen Pass. Die Gräueltat empörte auch eine 20 Jahre alte Schweizerin. Sie ließ auf Instagram ihrer Wut freien Lauf. Tausende taten es ihr gleich. Die Hamburger Staatsanwaltschaft eröffnete darauf in 140 Fällen Ermittlungen gegen Kommentarschreiber. Die Begründung: „strafrechtlich relevantes Hassposting“. Die Täter der Gruppenvergewaltigung waren nach der Tat noch auf freiem Fuß. Die junge Schweizerin wurde wegen „Drohung und versuchter Beschimpfung“ zu 1100 Franken Strafe verurteilt.

Kritik und Empörung wird kriminalisiert

Fremde Straftäter werden von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst. Bei den Kritikern von migrationsbedingten Gräueltaten hingegen wird jedes Wort auf die Hass-Waage gelegt. Der Aktivist Martin Sellner wurde aus diesem Grund bereits mehrmals vor Gericht zitiert. Nun erhöht die Gesinnungspolizei den Druck auf ihn. Nachdem in Illerkirchberg ein Eritreer eine 14-Jährige ermordete, schrieb er: „Von jedem Asylheim geht mehr Gefahr für unsere Kinder aus, als von Reichsbürgern“.

Für die Feststellung dieser nachweisbaren Tatsache wird dem jungen Familienvater nun wegen „Verhetzung“ der Prozess gemacht. Es drohen bis zu drei Jahren Haft. Die Rechtsprechung ist zu einem ideologischen Werkzeug geworden, das die Gegner der offenen Grenzen und ihrer Konsequenzen mundtot machen soll. Auf Telegram schildert der Aktivist Sellner die ganze Absurdität des anstehenden Prozesses.

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