Bereits kurz vor der anstehenden Wahl in Salzburg muss die ÖVP die nächste Niederlage einstecken. Drei der Aktivisten, die am Tag der niederösterreichischen Landtagswahl ein Banner auf der ÖVP-Parteizentrale hissten, mussten sich heute vor Gericht verantworten. Der Richter konnte über die Vorwürfe nur den Kopf schütteln – er käme „sich vor wie am Bezirksgericht“. Alle Aktivisten wurden freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Heute Vormittag fand am Landesgericht St. Pölten die Hauptverhandlung gegen drei Aktivisten, die im Jänner an der Aktion am Dach der niederösterreichischen ÖVP-Parteizentrale beteiligt waren, statt. Ihnen wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft der Versuch vorgeworfen, gewaltsam in das Parteigebäude der ÖVP einzudringen und dabei die Metallrosette des Schlosses einer Notausgangstür beschädigt zu haben. Außerdem wurde ihnen zur Last gelegt, die Metallverkleidung einer anderen Tür beschädigt zu haben. Die ÖVP Niederösterreich schloss sich mit einem Privatbeteiligtenvertreter den Anklagepunkten an.
Ein absurder Prozess
Doch die Beweisvideos zeigten schnell, dass diese Vorwürfe maßlos übertrieben waren. Die Aktivisten versuchten weder gewaltsam in das Gebäude einzudringen noch die Schlossrosette der Notausgangstür zu beschädigen, welche bereits zuvor verbogen war. Die Männer hätten gar kein passendes Werkzeug bei sich gehabt, womit sie die Rosette beschädigen, geschweige denn die Türe aufbrechen hätten können. Der Einzelrichter sprach in diesem Punkt daher einen „klaren Freispruch“ aus. Auf Aufforderung der Polizei überkletterten die Aktivisten zudem die Einstiegsstelle, an der zuvor kein Schaden entstanden war. Von einem Beteiligten wurde dabei – nicht fahrlässig, wie ausdrücklich festgehalten wurde – ein Blech im Wert von 168 Euro beschädigt. Der Geldbetrag wurde bereits vor dem Prozess an den Vertreter der Privatbeteiligten überwiesen.
„Wie am Bezirksgericht“
Der Richter stellte fest, dass es sich hierbei um eine „rein zivilrechtliche Angelegenheit“ handelt, die „auf einem Landesgericht nichts verloren hat„. Er käme sich vor „wie beim Bezirksgericht„. In Folge wurden alle drei Aktivisten auch von diesem Anklagepunkt freigesprochen. Der Richter bejahte außerdem, dass es sich bei der Aktion um eine politische Darstellung im Rahmen der Meinungsfreiheit handelt. Sogar die Staatsanwaltschaft sah von dem vorgeworfenen Hausfriedensbruch ab, allerdings wurde keine Erklärung abgegeben. Daher sind die Freisprüche noch nicht rechtskräftig.
Repression der Justiz
Letztlich zeigt der Prozess, dass die Anschuldigungen völlig übertrieben und damit nicht haltbar waren. Die eigentliche Repression verbirgt sich jedoch in der Form des zeitlichen und finanziellen Aufwands. Denn trotz der Freisprüche werden etwaige Rechtskosten von staatlicher Seite nicht ersetzt. Die für die Prozessvorbereitung aufgebrachte Zeit hätten die drei mutigen Aktivisten wohl lieber für neue Aktionen genutzt, um weiterhin auf die Gefahr des voranschreitenden Bevölkerungsaustausches aufmerksam zu machen.
Hinter den zahlreichen Freisprüchen patriotischer Aktivisten steckt also vor allem der Wille, durch ständige Verfahren und Prozesse den Widerstandswillen der Betroffenen erlahmen zu lassen – bislang erfolglos, wie die Aktivisten immer wieder unter Beweis stellen. Hier kann man ihren Widerstand unterstützen:
IBAN: LT85 3250 0846 1254 8937
BIC: REVOLT 21
Kontoinhaber: Solifond
Verwendungszweck: „Spende“
Der Solifond unterstützt patriotische Aktivisten in Österreich bei Repression und Verfahrenskosten.