Zensurprozess wegen „Verhetzung“: Freispruch für Martin Sellner

Martin Sellner musste sich heute am Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen „Verhetzung“ verantworten. Der Heimatkurier war vor Ort: Die haltlosen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden vom Gericht abgeschmettert; nach nicht einmal 20 Minuten war der Spuk vorbei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Von jedem Asylheim geht mehr Gefahr für unsere Kinder aus als von einem Reichsbürger“ – diese Aussage hat die Staatsanwaltschaft Wien zum Anlass genommen, um dem identitären Aktivisten Martin Sellner den Straftatbestand der „Verhetzung“ vorzuwerfen. Kontext war die unverhältnismäßige mediale Berichterstattung rund um die „Reichsbürger“-Razzia und den Asylmord von Illerkirchberg. Die Staatsanwältin sah darin eine „pauschale Missachtung“ von Asylanten, die dazu geeignet sei, „diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich“ zu machen und damit „deren Menschenwürde“ zu verletzen.

Prozess nach 20 Minuten beendet

Dieses fragwürdige Konstrukt brach vor Gericht innerhalb weniger Minuten zusammen. Der angeklagte Martin Sellner und seine Verteidigung verwiesen auf eine bereits im Vorfeld abgegebene schriftliche Stellungnahme. Darin wird betont, dass man die Gruppe der Asylanten eben nicht pauschal abwerten wollte und deshalb bewusst den Terminus des „Asylheims“ gewählt hätte. Die Aussage sei demnach von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht folgte dieser Begründung und sprach den Aktivisten nach nicht einmal 20 Minuten frei – ein absurdes Schauspiel, das durch eine politisch vorangetriebene Verschärfung diffuser Meinungsparagraphen ermöglicht wird. Die Staatsanwaltschaft hat noch drei Tage Zeit, um Berufung einzulegen, bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Martin Sellner selbst äußerte sich zum Ausgang des Verfahrens folgendermaßen:

Generation Freispruch

Damit endet ein weiterer durchschaubarer Versuch der Justiz, politisch unliebsame Dissidenten mundtot zu machen. Doch trotz des Freispruches wurde der Schaden bereits verursacht: Die Vorbereitung und Prozessführung kostet den Angeklagten jedes Mal Geld, Zeit und Energie, die er auch anders hätte nutzen können. Hinter den zahlreichen Freisprüchen patriotischer Aktivisten („Generation Freispruch“) steckt also weniger die Unfähigkeit der österreichischen Justiz, als vielmehr deren Wille, durch ständige Verfahren und Prozesse den Widerstandswillen der Betroffenen erlahmen zu lassen. 

Zuletzt wurde diese Taktik auch gegen drei Aktivisten angewandt, die am Tag der Niederösterreich-Wahl kurzzeitig die ÖVP-Parteizentrale besetzt hatten – sie wurden von sämtlichen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

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