Da die meisten Asylanten in Deutschland keinerlei Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben, greifen diese gerne zu kriminellen Methoden – ermöglicht durch volksfeindliche Beamte. In Niedersachsen sorgt ein derartiger Korruptionsfall aktuell für Aufsehen: Migranten sollen ihre Aufenthaltsberechtigung bei der Ausländerbehörde einfach gegen Bezahlung erkauft haben.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtete unlängst über den Verdacht der Korruption bei der Vergabe von Aufenthaltsberechtigungen für Migranten im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen. Unter den acht Tatverdächtigen befinden sich bislang sechs Migranten und ein Mitarbeiter des Landkreises. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen bereits aufgenommen. Der Landkreis betont in einer öffentlichen Stellungnahme, bei der Aufklärung unterstützen zu wollen.
Aufenthaltsgenehmigung als Ware
Zwei Personen, darunter ein Mitarbeiter des Landkreises, sollen Aufenthaltsberechtigungen und offizielle Papiere gegen eine nette Summe Bargeld an illegale Migranten verkauft haben. Eine der Personen soll zwischen Migranten und Verkäufer vermittelt haben. Wie viel Geld konkret geflossen ist und welche Dimension das volksfeindliche Korruptionsnetzwerk hat, ist bislang noch unbekannt. Die eigens auf Korruption spezialisierte Staatsanwaltschaft Verden hat in dem besagten Fall jedoch bereits die Ermittlungen aufgenommen. Einer der Täter saß außerdem offenbar bereits einmal in Untersuchungshaft. Wohn- sowie Büroräumlichkeiten wurden von der Polizei im Zuge einer Razzia durchsucht.
Gravierende Konsequenz für Rechtsstaat
Sollte sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen, dass es sich um keinen Einzelfall, sondern möglicherweise sogar um ein kriminelles System handelt, so hätte dies gravierende Folgen für den deutschen Rechtsstaat. In jedem Fall müssen sämtliche ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen erneut überprüft bzw. für ungültig erklärt werden. Generell werden Aufenthaltsgenehmigungen von den jeweiligen lokalen Ausländerbehörden vergeben und berechtigen Migranten zu einem langfristigen Aufenthalt in Deutschland (siehe § 7 AufenthG). Der schockierende Fall in Lüchow ist jedenfalls ein gigantischer Betrug an der deutschen Bevölkerung, die sich zukünftig nicht mehr auf die korrekte Vergabe dieser sensiblen Papiere verlassen kann.
Bereicherung durch Massenmigration
Die Vergabe einer Aufenthaltserlaubnis ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da sie fremden, potenziell straffälligen Migranten das Recht einräumt, in einem Land zu wohnen und zeitgleich Unterstützung des Staates zu beziehen, den die einheimischen Bürger überdies finanzieren. Der Umstand, dass sich Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes scheinbar problemlos an der zunehmenden Ersetzungsmigration persönlich bereichern können und dabei den Bevölkerungsaustausch forcieren, ist deshalb mehr als bedenklich. Des Weiteren ist anzumerken, dass eine genehmigte Aufenthaltsberechtigung langfristig günstige Voraussetzungen für eine Einbürgerung schafft. Bereits 2021 erhielten über 131.600 Asylanten die deutsche Staatsbürgerschaft.
Kein Einzelfall
Der schockierende Fall in Niedersachsen ist dabei kein Einzelfall: Bereits im November 2022 wurde in Flensburg, Schleswig-Holstein, ein Beamter der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde strafrechtlich verurteilt, da dieser mehreren Migranten widerrechtlich Aufenthaltsberechtigungen gegen Bezahlung zukommen ließ. Das Landesgericht Flensburg verurteilte den Beamten daraufhin wegen Bestechlichkeit und gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern zu einer Bewährungsstrafe.
Derartige Zustände sind alarmierend und bedürfen einer rigorosen Aufklärung. Sie sind ein Symptom eines untergehenden Staates und beschleunigen die zunehmende Zersetzung der ethnokulturellen Identität.
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