In der Bundesrepublik ist die Justiz-Anarchie ausgebrochen: Trotz Verurteilung wurde die Antifa-Terroristin Lina E. auf richterlichen Beschluss vorläufig aus der Haft entlassen – sie befindet sich damit auf freiem Fuß. Die Auflagen sind gering, es besteht akute Fluchtgefahr. Während der Urteilsverkündung sprach der zuständige Richter Hans Schlüter-Staats von einem „achtenswerten Motiv“. Die CDU begrüßt die Entscheidung. Wir fassen den Skandal zusammen.
Die Justiz der Bundesrepublik Deutschland hat ein weiteres Mal ihre antifaschistische Fratze entlarvt. Zwar kam der zuständige Richter Hans Schlüter-Staats nicht um die Verurteilung der angeklagten Antifa-Terroristen – allen voran Lina E. – herum. Dafür war die Beweislast schlicht zu erdrückend. Doch das Urteil fiel erstaunlich milde aus: Mit fünf Jahren und drei Monaten Haft blieb man deutlich unter der Forderung der Oberstaatsanwaltschaft. Diese hatte acht Jahre Haft gefordert. Dann der Schock: Am Ende der knapp neunstündigen Urteilsbegründung ordnete Schlüter-Staats auf Antrag der Verteidigung Haftverschonung an – unter dem Jubel der im Saal anwesenden linksextremen „Unterstützer“. Damit ist Lina E. auf freiem Fuß – bis das Urteil rechtskräftig ist.
Akute Flucht- und Wiederholungsgefahr
Die Entscheidung sorgt bei kritischen Beobachtern für Kopfschütteln und Entsetzen – denn es besteht akute Flucht- und Wiederholungsgefahr. Zahlreiche Mitglieder der terroristischen „Hammerbande“ sind untergetaucht und befinden sich auf der Flucht – darunter auch der Verlobte von Lina E. Die Auflagen – regelmäßiges Melden und Abgabe des Personalausweises – spotten jeder Beschreibung. So war der Mitangeklagte Lennart A. etwa im Besitz eines behördlich gekennzeichneten Personalausweisdruckers. Die akute Gefahr einer RAF 2.0, die von Staatsschützern im Laufe des Prozesses mehrfach hervorgehoben wurde, wird von Richter Hans Schlüter-Staats scheinbar ignoriert. Eine fatale Signalwirkung – doch angesichts der Urteilsbegründung keineswegs überraschend.
Terroristen hätten „achtenswertes Motiv“
Denn darin bekundete Schlüter-Staats seine Sympathie für das Motiv der organisierten Gewalttäter: „Rechtsextremisten entgegenzutreten ist ein achtenswertes Motiv„, äußerte er wortwörtlich. Er betonte weiters, dass seiner Meinung nach die größte Gefahr von rechts ausgehe. Lediglich das gewählte Mittel stoße ihm auf – denn das Gewaltmonopol liege beim Staat. Damit demonstriert er eindrücklich die Wirkmächtigkeit einer verqueren antifaschistischen Ideologie, die sich bis in die Grundfesten der Bundesrepublik gefressen hat – und für die Linksterroristen der „Hammerbande“ zur Legitimation ihrer verstörenden Gewalttaten genutzt wird. Publizist und Grundsatzreferent der AfD im Bundestag Dimitrios Kisoudis hat das zugrundeliegende Problem erkannt:
Politisch motivierte Gewalt wird hier danach beurteilt, ob sich ihre Motivlage in Richtung staatlicher Ziele und Ideologie oder in Gegenrichtung befindet. Auch Einstufung als Extremismus misst Entfernung zum Regierungshandeln. Antideutscher Konsens ist das Problem – beiderseits.
— Dimitrios Kisoudis (@kisoudis) May 31, 2023
CDU heißt Entscheidung gut
Der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster bekundete gegenüber dem MDR unterdessen offenherzig seine Zufriedenheit mit dem milden Urteil sowie der vorläufigen Entlassung von Lina E.. Er hofft, dass das zur „Beruhigung der linken Szene“ beitragen könne. Damit demonstrieren die Konservativen ihre Kapitulation vor den angedrohten Gewaltexzessen Linksextremer, die am Samstag zu einer Demonstration in Leipzig aufrufen. Kein Wunder, denn die Prioritäten der CDU liegen augenscheinlich ganz woanders: Nämlich beim „Kampf gegen rechts“. Ausgerechnet am gestrigen Tag der Urteilsverkündung ermittelt man mit einem Großaufgebot gegen 34 vermeintlich rechte Angehörige der erzgebirgischen Fußballszene. Fünf Gebäude wurden durchsucht, drei Jugendliche inhaftiert. Der Vorwurf: Die “Bildung einer kriminellen Vereinigung”. Damit stellt der Justizapparat unliebsame Fußballfans mit einer linken Terrororganisation auf eine Stufe.
Mordaufrufe und Gewaltexzesse
Für die Linksextremisten stellt das Urteil – entgegen der Hoffnungen der CDU – jedenfalls keinen Grund zur Beruhigung dar. Bereits gestern fand im Leipziger Lene-Voigt-Park eine antifaschistische Demonstration statt. Die Parole: „Gebt dem Bullen was er braucht, 9mm in den Bauch„. Im weiteren Verlauf attackierten die Linksextremisten gezielt Polizisten und lieferten sich stundenlange Straßenschlachten. Doch der Höhepunkt der Gewalt wird für Samstag erwartet. Unter dem Motto „Tag X“ mobilisieren Antifaschisten seit Monaten zur größten linksextremen Demonstrationen seit den G20-Protesten in Hamburg. Mit eindeutigen Drohungen – Sachschäden in Millionenhöhe und Gewalteskalation gegenüber der Polizei („Steine in die Fresse“) – will man Linksextreme aus dem ganzen Bundesgebiet und Europa nach Leipzig locken.
Freifahrtschein für Gewalt
Angesichts der durch das Urteil demonstrierten antifaschistischen Einheitsfront von Staat, Justiz und Linksextremismus bleibt man als kritischer Beobachter sprachlos zurück. Der Publizist Benedikt Kaiser kommentiert: „Es scheint, als hätte die Justiz via Causa Lina E. nun endgültig entschieden, dass jedwede extreme Gewaltanwendung gegen ‚Rechte‘ ein Bagatelldelikt sei.“ Und fährt fort: „Nun sieht es in der BRD so aus: Linke in Regierungen. Linke in den Medien. Linke in den Unis. Linke in den Apparaten. Linke aber auch: Wir sind Widerstand!„
Doch lassen wir uns nicht einschüchtern. Bleiben wir wachsam und aktiv: Wir sind auf dem Vormarsch – das System hingegen am Rückzug.
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