Säuberungswelle in der deutschen Justiz – Berufsverbot für Regierungskritiker

Die Konferenz der Justizminister fasste jüngst einen Beschluss, der sich wie aus einem dystopischen Diktaturroman liest. So sollen Rechte und Regierungskritiker zukünftig keine juristischen Berufe mehr ausüben dürfen. Der BRD-Staat will damit die Justiz und den Anwaltsberuf endgültig von all jenen säubern, die sich nicht der herrschenden Ideologie unterwerfen.

Die jüngst stattgefundene Konferenz der Justizminister fasste etliche neue Beschlüsse, die die zukünftigen Weichen in der deutschen Gesetzgebung legen sollen. An sich wäre dies keine besondere Erwähnung wert, doch unter den diversen Novellen befindet sich auch ein gravierender Bruch mit jedwedem demokratischen Staatsrechtsverständnis. Dieser wird von der Systempresse bislang offenbar bewusst verschwiegen. Zwischen den zahlreichen Beschlüssen zu Ruhetagen, E-Scootern und anderen Banalitäten findet sich nämlich auch folgende brisante Randnotiz:

„Beim Zugang zur juristischen Ausbildung fordern sie (JuMiKo) außerdem mehr Strenge: Bewerberinnen und Bewerbern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, sollen nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.

Berufliche Existenzvernichtung

Dieser Vorstoß ist ein absolut skandalöses Novum in der bundesrepublikanischen Justiz. Bislang galt, dass vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen wird, wer erhebliche Straftaten begangen hat. Dadurch soll verhindert werden, dass kriminelle Personen oder Organisationen in juristische Tätigkeiten einsickern. Doch nun genügt scheinbar bereits eine regierungskritische Wortmeldung, um einen solchen Ausschluss vom Vorbereitungsdienst zu rechtfertigen. Dieser hat für einen angehenden Juristen massive, existenzvernichtende Konsequenzen. Zwar ist es dann nach wie vor möglich, über 5 Jahre hinweg das rechtswissenschaftliche Grundstudium an der Universität zu absolvieren und sein Staatsexamen zu bestehen, man erhält jedoch letztlich keinen Zugang zum angestrebten Arbeitsmarkt. Auch die Anwaltszulassung bleibt einem als Konsequenz verwehrt.

Verfassungsschutz – eine politische Verfolgungsbehörde

Die Bundesrepublik ist der einzige Staat in Europa, dessen Geheimdienstbehörde gezielt die politische Opposition bekämpft. Die Selbstbezeichnung „Verfassungsschutz“ (VS) soll dabei auf den Normalbürger wie eine neutrale Behörde wirken. In Wahrheit handelt es sich allerdings um einen politisch instrumentalisierten Regierungsschutz. Ins Visier der Behörde gerät jeder, der mit der herrschenden Regierungspolitik nicht d’accord geht. Egal ob Migrationspolitik, Impfpflicht oder die Gender-Ideologie: Oppositionelle Meinungen werden vom VS massiv bekämpft. Der Rahmen des Sagbaren sowie die Gedanken- und Meinungsfreiheit werden so in gewissen Themenbereichen de facto abgeschafft – liberaler Extremismus par excellence.

 „Verfassungsfeindlich“ – eine Willkürdefinition

Mit einem Berufsverbot für Regierungskritiker würden sämtliche Posten in der Justiz sowie der Anwaltsberuf nur noch von linksliberalen Ideologiekonformisten ausgeübt werden. Wohin das langfristig führt, offenbart der irre Urteilsspruch im Fall der linksterroristischen „Hammerbande“. So erließ der Richter Hans Schlüter-Staats am vergangenen Mittwoch ein Sympathieurteil gegenüber der verurteilten Terroristin. Zum Ende des Prozesstages ließ er die Intensivtäterin im Zuge einer „Haftschonung“ sogar frei. Sie hätte von den verurteilten 5 Jahren und 3 Monaten ohnehin bereits einen Großteil in U-Haft verbüßt. Ein solches Skandalurteil kann grundsätzlich nur von einem geistigen Komplizen gefällt werden – und tatsächlich sprach er in der Urteilsbegründung vom „achtenswerten Motiv“ der Terroristen. Besonders brisant: Der gleiche Richter verurteilte vor fünf Jahren Angehörige der „Gruppe Freital“ bei ähnlicher Anklageschrift, aber wesentlich weniger scherwiegenden Taten, zu zehn Jahren Haft. 

Eine „Blaue Hilfe“ wird benötigt

Im Gegensatz zum systemkonformen Linksterrorismus, agiert die patriotische Opposition tatsächlich gegen die herrschenden Verhältnisse und Regierungspolitik. Der Linksstaat, seine Parteien, Stiftungen und Behörden erhöhen den Druck stetig. Es ist daher die zentrale Aufgabe der AfD, als elementare Kraft des rechten Lagers sich selbst und ihre Unterstützer gegen den aufziehenden Repressions-Sturm zu wappnen. Eine Partei in dieser Größendimension kann zumindest einen Teil ihrer finanziellen Ressourcen nachhaltig einsetzen, indem sie beispielsweise ein patriotisches Pendant zur „Roten Hilfe“ aufbaut: Ein Solidaritätsnetzwerk, das Geschädigte von linkem Terror und ungerechtfertigter staatlicher Repression finanziell und juristisch unterstützt. Eine blaue Hilfe könnte dabei jeden Bürger, der durch die linke Jagdgesellschaft verfolgt wird, mit geeigneten Solidaritätsmaßnahmen auffangen.

Ein Ende der repressiven Hammerschläge ist nämlich bislang jedenfalls nicht in Sicht. Ganz im Gegenteil. Gerade deshalb muss das rechte Lager beim Aufbau solider Solidaritäts-Strukturen intensiv zusammenarbeiten und darf in der Umsetzung nicht versagen.

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