Von Januar bis zum August 1923 lebten die Bürger des französisch besetzten Ruhrgebiets in einem tagtäglichen Ausnahmezustand: Sie wurden schikaniert, ausgeraubt, überfallen und willkürlich ermordet. Am 10. Juni 1923 ereignete sich ein trauriger Höhepunkt der Gewalt: In der „Dortmunder Bartholomäusnacht“ wurden sieben Männer von den Besatzern hingerichtet. Heute jährt sich das Unrecht zum hundertsten Mal. Wir erinnern mit einem Beitrag des Dortmunder Ratsmitgliedes und Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich (AfD).
Ein Beitrag von Matthias Helferich (AfD)
Nachdem zwei französische Feldwebel in der Dortmunder Wilhelmstraße getötet wurden, verhängte das Besatzungsregime am darauffolgenden Tage, dem 10. Juni 1923, eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens. Da sich zahlreiche Dortmunder an dem Sonntag auf Ausflügen ins ländliche Umland befanden, erreichte die Meldung über die verhängte Ausgangssperre nicht alle Bewohner der Westfalenmetropole. In der Sonnenstraße griffen französische Soldaten sechs Dortmunder und einen Schweizer auf, die gegen die Ausgangssperre verstoßen hatten. Ohne Prozess erschossen die Besatzer die jungen Männer. Die Bluttat wurde als Akt der Willkür und Rachsucht gewertet. 50.000 Bürger versammelten sich bei der Beisetzung auf dem alten Friedhof im Westpark. Sogar der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert kondolierte.
Willkür und Tyrannei
130 Bürger, nicht selten Aufständische gegen die französische Besatzungsmacht, fanden den Tod durch die Hand der fremden Soldaten. Neben dem Ausfuhrverbot von Kohle verhängten die Besatzer über das Ruhrgebiet den „Belagerungszustand“. Sie verschärften dadurch die anhaltende Inflation und Versorgungskrise. Man beschlagnahmte die Häuser und Wohnungen von über 75.000 Personen und schob Tausende von ihnen ins Reichsgebiet ab. Einheimische „Kumpel“, die sich in den passiven Widerstand begaben, wurden durch Belgier und Franzosen ersetzt. Die französischen Militärgerichte fällten in der Zeit der Besetzung 150.000 Urteile wegen Beteiligung am passiven Widerstand. Auf Sabotageakte stand die Todesstrafe. Auch Sexualdelikte gegen deutsche Frauen – meist durch schwarze Kolonialtruppen verübt – standen auf der Tagesordnung.
Aktiver und passiver Widerstand
Der sozialdemokratische Düsseldorfer Regierungspräsident Walther Grützner schrieb in einem Brandbrief an das französische Oberkommando: „Es gibt kein Verbrechen und Vergehen des deutschen Strafgesetzbuches, ja der Kriminalgesetzgebung der gesamten Kulturwelt, das Ihre Truppen auf deutschem Boden seit dem 22. Januar 1923 nicht begangen haben.“ Gegen den Blutrausch der Besatzer bildete sich aus dem passiven Widerstand heraus ein aktives Vorgehen gegen die fremden Truppen. Bündische Gruppen wie der Bund Wiking, der Bund Ekkehard oder der Jungdeutsche Orden führten gezielte Angriffe gegen die Franzosen durch. Dies stieß in Teilen der Reichsregierung auf Wohlwollen und verborgene Unterstützung.
Heute erinnert ein von Moos bewachsenes Denkmal im Westpark mit sechs Eisernen Kreuzen an die Opfer der Dortmunder Bartholomäusnacht. Es wird die Aufgabe patriotischer Kräfte sein, das Erinnern an die Opfer der französischen Fremdherrschaft und den heldenhaften Widerstand gegen sie zu erneuern.
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