„Heimatschutz“: Erstes Volksbegehren für den Erhalt von Kultur und Identität

In Österreich gibt es ab sofort eine weitere Möglichkeit, Widerstand gegen volksfeindliche Politik zu leisten. Das „Heimatschutz-Volksbegehren“ widmet sich dem Erhalt der österreichischen Kultur und Identität und fordert die Umsetzung zehn wichtiger Maßnahmen. Das Entscheidende: Ab 100.000 Unterstützungserklärungen muss das Volksbegehren im Parlament behandelt werden – eine einzigartige Chance!

Sie wollten schon immer einmal die Gesichter der im Parlament versammelten „Volksvertreter“ sehen, wenn Sie mit der Forderung nach Remigrationsquoten, einer De-Islamisierung oder der Schaffung eines Ministeriums für Leitkultur und Identität konfrontiert werden? Nun gibt es die Möglichkeit, diese Vorstellung zur Wirklichkeit werden zu lassen: Ab sofort kann das sogenannte „Heimatschutz-Volksbegehren“ online per Handy-Signatur oder persönlich auf jeder Gemeinde unterschrieben werden. Werden 100.000 Unterstützungserklärungen erreicht, muss das Volksbegehren im Parlament behandelt werden – eine einzigartige Chance!

Was steckt dahinter?

Doch was steckt eigentlich hinter dem Volksbegehren? Die von Michael Dragomir getragene Initiative hat sich selbst den „Erhalt der österreichischen Kultur und Identität“ auf die Fahne geschrieben und dafür zehn Kernforderungen erarbeitet, die zum Erreichen dieses Ziels politisch umgesetzt werden müssen. Dazu zählen unter anderem eine Reform des Asylrechts, die Einführung eines quotenbasierten Migrationssystems – das auch Remigrationsquoten enthält -, die Schaffung eines „Ministeriums für Leitkultur & Identität“ sowie die Förderung von Familien und die Einrichtung sogenannter „Inländer-Schulen“. Im Wortlaut wird gefordert:

„Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Identität unseres Staatsvolks und der Kontinuität der österreichischen Kultur beschließen, durch Reform des Asyl- und Fremdenrechts zur Beendigung der Armutszuwanderung, einer Schubumkehr der Wanderungsbewegungen, einer Sicherung der Staatsgrenzen sowie durch Förderung österreichischer Familien. Eine Präambel zur Bundesverfassung soll sicherstellen, dass der Schutz des Staatsvolks als Staatszielbestimmung verankert wird.“

Identitäts-Verfassungsgrundsatz

Über die konkreten Inhalte und die Ausgestaltung der insgesamt zehn Kernforderungen kann man sich auf der Netzseite des Volksbegehrens oder der entsprechenden Broschüre im Detail informieren. Besondere Beachtung verdient die Forderung, in der Österreichischen Bundesverfassung das Recht der Österreicher auf die Bewahrung ihrer ethnokulturellen Identität zu verankern. Ähnliches findet sich bereits in der ungarischen und – aufgepasst! – der israelischen Verfassung. In Ungarn heißt es konkret:

„Wir sind stolz auf unsere Vorfahren, die für das Bestehen, die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes gekämpft haben. (…) Wir sind stolz darauf, dass unser Volk Jahrhunderte hindurch Europa in Kämpfen verteidigt und mit seinen Begabungen und seinem Fleiß die gemeinsamen Werte Europas vermehrt hat. (…) Wir glauben, dass unsere Nationalkultur einen reichhaltigen Beitrag zur Vielfalt der europäischen Einheit darstellt. Wir achten die Freiheit und die Kultur anderer Völker und streben eine Zusammenarbeit mit allen Nationen der Welt an.

Die Initiatoren fordern eine derartige Präambel auch in den Österreichischen Verfassungstexten. Sie soll klarstellen, „dass ihr [der Verfassung, Amn.] Sinn der Schutz der Identität des Staatsvolkes ist. Jede Politik, die das unterminiert, muss als verfassungswidrig gebrandmarkt werden.“

100.000 Unterschriften notwendig

In diesem Volksbegehren liegt eine echte Chance: Erstmals liegt ein Forderungskatalog vor, der sich nicht auf bloße Symptombekämpfung beschränkt, sondern das Problem an der Wurzel packt und klare Lösungen für den Erhalt der ethnokulturellen Identität durch die Bekämpfung des Bevölkerungsaustausches formuliert. Unabhängig von der tatsächlichen Umsetzung wäre bereits die verpflichtende Behandlung des Volksbegehrens im Parlament ein voller Erfolg. Das würde nicht nur für lange Gesichter bei den parlamentarischen Sesselklebern, sondern auch für einen handfesten Medienskandal sorgen – eine einzigartige Chance, eine großflächige gesellschaftliche Debatte zu den Themen Heimat, Identität und Überfremdung anzustoßen.

Die Zustimmung zum Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:

  1. PERSÖNLICH: Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: → Magistratisches Bezirksamt) – unabhängig vom Hauptwohnsitz.
  2. ONLINE: Via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login erforderlich).

Auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können mittels Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login nunmehr für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Alle Infos zum Volksbegehren findet man auf der entsprechenden Netzseite: heimatschutz-volksbegehren.at

Ihnen gefällt unsere Arbeit? Sie können den „Heimatkurier“ dauerhaft fördern oder einmalig unterstützen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert