Die Zensurbehörden in der Bundesrepublik eskalieren: Am vergangenen Mittwoch kam es zu 130 „polizeilichen Maßnahmen“ gegen die Verfasser vermeintlicher Hasspostings. Zahllose Wohnungen wurden gestürmt und durchsucht. Das Kalkül: Maximale Einschüchterung. Tatsächlich richtet sich der angebliche „Kampf gegen Hasspostings“ gegen Regierungskritiker und Bürger, die sich über die herrschenden Zustände empören.
„Dieses Weib ist der Teufel, nur hässlicher und dümmer.“ – dieser Satz reicht in der Bundesrepublik mittlerweile aus, damit ein Richter die Unverletzbarkeit der Wohnung aufhebt und eine Hausdurchsuchung veranlasst. Der Verfasser war ein 54-jähriger Mann aus Bremen. Am frühen Morgen des 14. Juni stürmten Polizisten seine Wohnung und beschlagnahmten Datenträger. Der Mann ist einer von 130 Betroffenen, die an diesem Tag der staatlichen Repressionsjustiz zum Opfer gefallen sind.
Ideologische Unterwanderung der Behörden
Damit eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden kann, muss ein Richter das in der Verfassung verbriefte Recht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung aufheben. Eine zentrale Säule der Bürgerrechte in einer Demokratie. Dass online getätigte Äußerungen oder satirische Fotomontagen ausreichen, um dieses Recht zu brechen, kann nur durch vorauseilenden, ideologisch motivierten Gehorsam der Richter erklärt werden. Dass das staatliche Vorgehen vollkommen absurd ist, bestätigen weitere Beispiele.
Empörung wird als «Staatsgefährdung» gedeutet
Ein Betroffener aus Bayern geriet durch WhatsApp-Sticker ins Fadenkreuz der Repressionsmaßnahme. Diese satirische Möglichkeit der Kommunikation wurde zum Anlass, um seine Wohnung zu stürmen. Ein weiterer Betroffener bezeichnete Migranten auf einer Facebook-Seite als „Messerstecher“ und „Eigentumsumlagerer„. Der Realitätsgehalt der Bezeichnungen wird sowohl durch die Kriminalstatistik als auch durch täglich stattfindende „Einzelfälle“ bestätigt. Um das ideologische Trugbild von Multikulti und Integration aufrecht zu erhalten, werden die eigenen Bürger rigoros vom Staat verfolgt.
Repression gegen die Opposition
Der aktuelle „bundesweite Repressionstag gegen Staatskritiker“ war der neunte seiner Art. Auf seiner Netzseite droht das BKA unverhohlen, dass für unliebsame Meinungsäußerungen bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen sind. In der Vergangenheit kam es bereits zu zahlreichen absurden Fällen. Erst kürzlich stürmte die Polizei die Wohnung des AfD-Mitglieds Johannes Normann. Die Begründung: Er soll Annalena Baerbock beleidigt haben. Auch die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wurde Opfer der staatlichen Verfolgungswut – sie wurde wegen angeblicher „Volksverhetzung“ verurteilt. Aus diesem Grund wird nun auch gegen den freien Journalisten Jan A. Karon ermittelt. Sein Verbrechen: Der Satz „Somalia ist ein Shithole-Country mit Steinzeit-Kultur“ als Reaktion auf den Doppelmord in Ludwigshafen. Ein Somalier tötete zwei Deutsche mit einem Messer, er wurde freigesprochen und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.
Ideologischer Doppelstandard
Während der Staat längst vor Clan-Kriminalität und Migrantengewalt kapituliert hat, nutzt er seine immensen Ressourcen und Polizeikräfte zum Vorgehen gegen seine eigenen Bürger. Der Anlass ist oftmals die Wut über jene gesellschaftlichen Zustände, die von der herrschenden Politik erzeugt wurden. Während Migranten täglich schwerste Gewalttaten verüben, sollen die Kritiker dieser Zustände mundtot gemacht werden. Ein Unrechtsurteil bestätigte 2017 den juristischen Doppelstandard: Als ein Türke das deutsche Volk als „Köterrasse“ verunglimpfte, konnten die Behörden keine „Volksverhetzung“ feststellen. Als vor zwei Jahren ein Mann in Hamburg den Innensenator Grote hingegen als „Pimmel“ beschimpfte, veranlasste die Staatsanwaltschaft umgehend eine Hausdurchsuchung.
Ein Ende der Repressionsmaßnahmen ist nicht abzusehen. Die Willkürjustiz erschafft im Bedarfsfall einfach einen Vorwand. Dennoch kann ein disziplinierter Umgang mit sozialen Medien dazu beitragen, dass man nicht selbst auf den schwarzen Listen des Systems landet.
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