Nach der Wahl des deutschlandweit ersten AfD-Landrates im thüringischen Sonneberg scheint die Panik der Etablierten grenzenlos – so auch bei Stephan Kramer. Neben der üblichen antirechten Hetze äußerte er in einem Interview mit dem israelischen Staatsfernsehen, dass er Deutschland im Falle einer AfD-Regierungsbeteiligung sogar verlassen würde. Erfreulich: Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Herr Kramer seine Koffer packt.
Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes scheint es sich zur Aufgabe gemacht zu haben, seine antidemokratischen und volksfeindlichen Ergüsse wöchentlich zu übertreffen. Nachdem er sich in der Vergangenheit mehrfach eindeutig als Sympathisant des Linksextremismus offenbarte, klassifizierte er jeden fünften Deutschen kürzlich als „braunen Bodensatz“. Einen neuen Tiefpunkt markiert jedoch sein kurz darauf gegebenes Interview mit dem israelischen Staatssender „Kan“. Ohne der hebräischen Sprache mächtig zu sein, erkennt man bereits früh, dass das Ziel der Berichterstattung ausschließlich eine möglichst negative Darstellung der AfD ist. Kramer untermalt dies stets mit Aussagen, die buchstäblich vor Lügen, Hetze und Verleumdung triefen.
1933 gleich 2023?
Zu Beginn wird Kramer nach einem möglichen Slogan gefragt, der über seiner Bürotür im Thüringer Verfassungsschutzgebäude prangen könnte. Der israelische Fragesteller schlägt die Aussage „Nie wieder 1933“ vor, welche Kramer prompt bejaht. Jene Aussage habe er als „in Deutschland lebender Jude“ bei seiner Arbeit stets im Kopf. Unterschwellig wird hier also eine groteske Analogie zwischen dem Erfolg der AfD und der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 hergestellt. Bewusst appelliert man an den deutschen Schuldkult und baut die AfD als braunes Schreckgespenst auf. Ein roter Faden, der sich durch das gesamte Interview zieht. Seine Tätigkeit kommentiert Kramer im Übrigen folgendermaßen: „Es ist etwas ironisch, dass ich als Jude das in Deutschland nach der Geschichte bis 1945 tue. Trotzdem ist es ein kleiner Sieg, dass ein Jude diese Position einnimmt.“
AfD Teil einer „revolutionären Verschwörung„
Im nächsten Schritt nutzt Kramer das typische Reichsbürger-Framing, indem er der AfD eine Verbindung zu jenen Gruppen und dem bewaffneten Rechtsterrorismus unterstellt. So äußerte er auf Englisch, dass die AfD der „parlamentarische Arm einer Verschwörung“ sei, die den Sturz von „Verfassung, Staat, System und Regierung“ plane. Die Nachfrage des Journalisten, ob dies eine revolutionäre Verschwörung sei, bejaht Kramer ausdrücklich. Beweise für seine verleumderischen Aussagen bleibt er jedoch schuldig. Später entlarvt er sein eigenes Lügenkonstrukt, indem er zugibt, dass man für ein Verbot zuerst konkrete Beweise einer Verbindung von AfD und Rechtsterrorismus benötige. Peinlich ist auch, dass er die selbst vorgenommene Einstufung der Thüringer AfD als „erwiesen rechtsextrem“ als Grund für eine vorhandene Bedrohung der Demokratie anführt.
AfD-Verbot als ultima ratio
Dennoch bringt Kramer ein Verbot der Partei immer wieder ins Spiel. Sollte die bisherige Verteidigung der Verfassung nicht wirksam sein, so Kramer, habe das Bundesverfassungsgericht Mittel, um ein Verbot der AfD zu erwirken. Hierbei ist zu beachten, dass Kramer die Verteidigung der Verfassung mit Hetze und Verleumdung gegenüber einer demokratisch gewählten und immer populärer werdenden Oppositionspartei gleichsetzt. Denn tatsächlich geht es Kramer und seinen volksfeindlichen Komplizen um den Schutz der eigenen politisch-gesellschaftlichen Hegemonie innerhalb der BRD. Der deutsche Wählerwille zählt nur dann, wenn er zur Sicherung und Zementierung der noch bestehenden Vorherrschaft dient. Somit wird das deutsche Volk als staats- und verfassungstragende Säule durch Globalismus, Schuldkult und Antifaschismus ersetzt.
Reisende soll man nicht aufhalten
Wichtigste Quintessenz des skandalösen Interviews ist jedoch Kramers Ankündigung, Deutschland im Falle einer AfD-Regierungsbeteiligung zu verlassen. Scheinbar rechnet man auch in etablierten Kreisen mit einer realistischen Chance der AfD, dieses Etappenziel zu erreichen. Längst stellt sich nicht mehr die Frage nach dem „Ob“, sondern dem „Wann?“ einer AfD-Regierungsbeteiligung auf (ostdeutscher) Länder- und später auf Bundesebene. Ob dieser Fall schlussendlich 2024/25 oder 2029 eintritt: In jedem Falle kann man Kramer schon jetzt eine gute Reise wünschen.
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