Repression: Ampel-Regierung will eigenen Bürgern Reisepass entziehen

Unter dem Deckmantel der „Extremismusbekämpfung“ plant die Ampel den nächsten Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Künftig soll kritischen Bürgern der Bundesrepublik sogar der Reisepass entzogen werden können. Der entsprechende Gesetzesentwurf ging bereits durch den Bundestag.

„Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“, so lautet der Titel eines Antrags der Ampel-Regierung für den 4. Ausschuss des Deutschen Bundestages. Damit will man die Grundlage schaffen, um deutschen Staatsbürgern künftig die Ausreise aus der Bundesrepublik verbieten und die Ausstellung eines Reisepasses („Passversagung“) verhindern zu können.

Kampfsport-Veranstaltungen

Konkreter Anlass: Internationale Kampfsportveranstaltungen im europäischen Ausland, die von den Behörden dem „rechtsextremen Spektrum“ zugerechnet werden. Um deutschen Staatsbürgern die Teilnahme daran zu verhindern, wurden in der Vergangenheit bereits Ausreisesperren verhängt. Doch diese wurden von den Betroffenen juristisch angefochten – mit Erfolg. Um das künftig zu verhindern, will man nun nachschärfen. Brisant: Wird das Gesetz Realität, könnte künftig sogar der Reisepass entzogen beziehungsweise die Ausstellung desselbigen verweigert werden (Stichwort: „Passversagung“).

Es kann jeden treffen

Man sollte angesichts dessen nicht dem Irrtum erliegen, dass die Anwendung dieses Gesetzes auf die potenziellen Teilnehmer subkultureller Kampfsport-Veranstaltungen beschränkt bleiben wird. Die Ampel-Regierung hätte damit vielmehr ein mächtiges Instrument in der Hand, um Regierungskritiker jeglicher Couleur mit Repression zu überziehen und sie in ihrer Mobilität massiv einzuschränken. Bereits jetzt zeigen regelmäßige Polizeieinsätze und Hausdurchsuchungen, wie fanatisch die Bundesrepublik gegen unliebsame Bürger vorgeht.

Kritik von Datenschützern

Die Pläne wurden bei einer Anhörung des Innenausschusses am Montag, den 3. Juli 2023, erstmals öffentlich präsentiert und stießen dort auf Kritik von engagierten Datenschützern. Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte beurteilt die Entschließung zu Passversagungsgründen beispielsweise äußerst kritisch: „Eine Anknüpfung an die inhaltliche Ausrichtung einer Versammlung oder einen undefinierten Extremismusbegriff sei unzulässig. Entsprechend habe das Bundesverfassungsgericht auch schon 2009 entschieden.“

Eine Frage der Zeit

Dessen ungeachtet stimmten am Freitag, den 7. Juli 2023, die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schließlich dem entsprechenden Gesetzesentwurf zu. CDU/CSU und Linke votierten gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich ihrer Stimme. Die Umsetzung durch die Bundesregierung dürfte also nur noch eine Frage der Zeit sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert