Von wegen „normal“ – die ÖVP entlarvt sich erneut als Erfüllungsgehilfin der radikalen Linken: Innenminister Gerhard Karner beauftragt das „Dokumentationsarchiv“ mit der Erstellung eines gesonderten „Rechtsextremismusberichts“. Dabei wurde die vermeintliche Expertise des DÖW bereits mehrfach juristisch angezweifelt.
Am 1. Oktober 2024 wird erstmals ein gesonderter „Rechtsextremismusbericht“ erscheinen, der die Jahre zwischen 2020 und 2023 abdecken soll. Den Zuschlag für die Erstellung erhielt das umstrittene „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ – eine unverhohlen ideologisch motivierte Privatorganisation, die sich dem antifaschistischen „Kampf gegen rechts“ verschrieben hat.
ÖVP und Grüne in trauter Eintracht
In der entsprechenden Pressemeldung demonstrieren ÖVP und Grüne jedenfalls, dass man sich – bei allen sonstigen Differenzen – im Vorgehen gegen die rechte Opposition im Land mehr als nur einig ist: „Der Abschluss des Vergabeverfahrens zum Rechtsextremismusbericht ist ein wichtiger Teil der engen Kooperation mit der Wissenschaft. Eine weitere Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm im konsequenten Vorgehen gegen Extremismus kann nun endlich umgesetzt werden“, kommentiert Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bricht gar in Jubelchöre aus: „Es freut mich daher, dass nach über 20 Jahren nun wieder ein Rechtsextremismusbericht erstellt wird. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im gemeinsamen Kampf gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung, Antisemitismus und Rechtsextremismus.“ Womit das antifaschistische „Bullshit-Bingo“ wieder einmal ausreichend bedient worden wäre.
Was steckt dahinter?
Doch was steckt hinter der Organisation, die von Karner scheinheilig als Vertreter der „Wissenschaft“ präsentiert wird? Die Arbeit der „Privat-Stasi“ könnte man kurz und knapp folgendermaßen beschreiben: Die Bekämpfung, Ausgrenzung und Diffamierung nationaler, patriotischer und freiheitlicher Interessen. Die Geschichte seiner Gründung und die seither betriebene ideologische Agenda hat der Heimatkurier im vergangenen Jahr bereits im Rahmen einer umfassenden Recherche festgehalten.
Politische Gegner werden gebrandmarkt
Im Zusammenhang mit der Beauftragung durch das Innenministerium ist insbesondere die bereits 1998 erfolgte Beschäftigung eines Gerichts mit der vom DÖW in seinem „Handbuch des Rechtsextremismus“ verwendeten Definition interessant:
„Aus dem darin enthaltenen Kapitel ‚Rechtsextremismus – Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze‘, verfasst von Willibald I. Holzer, ergibt sich überzeugend die Schwammigkeit des Begriffs ‚Rechtsextremismus‘ hinsichtlich der Konturen und Begriffsmerkmale, sodass […] die Verwendung des Begriffs ‚Rechtsextremismus‘ eine Möglichkeit ist, um politische Gegner zu brandmarken, politisch zur Seite zu schieben und aus der politischen Bedeutung und Geltung zu bringen.„
Die schwammige Holzer-Definition, nach der geschätzt 80 Prozent der Österreicher als „rechtsextrem“ gelten müssten, wird dessen ungeachtet nach wie vor den selbsternannten „Experten“ des DÖW verwendet und dürfte somit wohl auch die Grundlage des geplanten „Rechtsextremismusberichtes“ bilden.
„Expertisen“ des DÖW sind nichts wert
Eine weitere juristische Niederlage erlitt das DÖW dann knapp 22 Jahre später, im Jahr 2020. Man hatte die Herausgeber des patriotischen Magazins Info-Direkt geklagt. Der Vorwurf: Wiederbetätigung, Verhetzung und ähnliche Delikte. Insgesamt 117 Aussagen aus 25 Magazinen wurden zur Anzeige gebracht, gespickt mit Erklärungen und Einschätzungen des DÖW hinsichtlich angeblicher NS-Bezüge und anderer Straftatbestände. Der weitere Verlauf ist ein Anschauungsbeispiel dafür, was die „Expertisen“ des Dokumentationsarchivs wirklich wert sind, wenn diese ausführlich gegengeprüft werden.
Oberstaatsanwaltschaft übt Kritik
86 der Vorwürfe waren augenscheinlich so abstrus, dass diese von der Oberstaatsanwaltschaft sofort verworfen wurden. Doch auch die restlichen 31 möglichen „Anhaltspunkte“ für ein strafbares Verhalten hielten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Oberstaatsanwaltschaft hielt hingegen fest, dass: „Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden.“
Gutachter des DÖW wurde abgelehnt
Doch das ist längst nicht alles: Ein in der „Liederbuch“-Affäre beauftragter Sachverständiger arbeitete für das Dokumentationsarchiv. Das zuständige Gericht lehnte ihn mit folgender Begründung ab: „Hier liegen […] aus objektiver Sicht erhebliche Anhaltspunkte für das Fehlen des äußeren Anscheins der erforderlichen Neutralität vor“. Damit ist klar: Die DÖW ist keineswegs ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten, sondern eine politische Organisation, der eine „objektive“ Behandlung des ihr anvertrauten Themenkomplexes keineswegs zuzutrauen ist.
FPÖ übt Kritik
Folgerichtig, dass insbesondere die Freiheitlichen – seit Jahren im Visier der „Privat-Stasi“ – heftige Kritik üben. OÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber bezeichnet die Beauftragung des DÖW etwa als „Armutszeugnis der ÖVP“ und hält fest: „Diese Organisation hat mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun„. Nach der umstrittenen „Zur Kenntnisnahme“ des oberösterreichischen „Aktionsplans gegen Extremismus“, der auf ähnlich fadenscheinigen Einschätzungen beruht, ein Schritt in die richtige Richtung.
„Kriminalisierung unliebsamer Meinungen“
FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer weist wiederum auf die datenschutzrechtliche Brisanz des Vorhabens hin: „Das DÖW wird ja wohl auch Zugang zu Datenbanken des Innenministeriums erhalten. Wie das datenschutzrechtlich gerechtfertigt werden kann, ist überhaupt nicht nachvollziehbar!“ FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fasst schließlich zusammen, „dass es hier weniger um die Bekämpfung von echtem Extremismus geht, als vielmehr um die Kriminalisierung unliebsamer Meinungen“ und kündigt ein „wachsames Auge“ der Freiheitlichen an: „Denn diese Bundesregierung hat schon einmal die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger mit Füßen getreten.“
Die Maske fällt
Martin Sellner, der gemeinsam mit seinen Identitären ebenso seit Jahren im Visier der linken Experten steht, kann der Beauftragung des DÖW jedoch auch etwas Positives abgewinnen: „Es ist begrüßenswert, dass die ‚Rechtsextremismusmacher‘ endlich ihre Masken fallen lassen. Seit Jahren werden in entsprechenden Berichten anständige Patrioten diffamiert und zum Abschuss freigegeben. Spätestens mit der offiziellen Übernahme des DÖW muss jedem ehrlichen Beobachter klar werden: Die ‚Aktionspläne‘ und ‚Verfassungsschutzberichte‘ sind politische Werkzeuge im Kampf gegen Rechts.“