Schweden verschärft Zugang zur Staatsbürgerschaft

Schweden ist seit Jahrzehnten für seine liberale Migrationspolitik bekannt. Lange zählte das Land zu den Staaten mit den mildesten Staatsbürgerschaftsanforderungen. Im Gegensatz zur von der Ampel regierten Bundesrepublik scheint es seinen Fehler nun erkannt zu haben.

Die schwedische Regierung kündigte am 7. September an, das derzeitige Staatsbürgerschaftsgesetz überarbeiten zu wollen und dafür eine kommissionelle Untersuchung einzuleiten, wie die derzeitigen Regelungen am effizientesten verschärft werden könnten. „Die schwedische Staatsbürgerschaft kennzeichnet die Zugehörigkeit zur schwedischen Gesellschaft und hat einen sehr hohen rechtlichen und symbolischen Wert“, begründete die Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard das Vorhaben.

Schritt in die richtige Richtung

Vorgeschlagen wird, die Staatsbürgerschaft an Anforderungen wie tiefgehende Kenntnisse der schwedischen Kultur, fortgeschrittene Sprachkenntnisse, Nachweis der Selbstversorgung sowie einen einwandfreien Leumund zu koppeln. Weiters soll der notwendige Zeitraum eines ständigen Wohnsitzes im Land zur Beantragung von vier auf acht Jahre erhöht werden. Sobald die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten, wird Schweden von einem der Länder mit den niedrigsten Anforderungen, zu einem der Strengsten in Europa werden. Ein notwendiger, parlamentarischer Schritt im Kampf gegen den Bevölkerungsaustausch, um die Einbürgerungsrate zu verringern und die Folgen der ethnischen Wahl einzuhegen. Dass besonders im migrationsgeplagten Schweden zahlreiche weitere Schritte folgen müssen, darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

Deutschland als Blindgänger

Während nun also selbst Schweden erkannt hat, dass die jahrzehntelange, massenhafte Ersetzungsmigration desaströse Folgen hatte, geht man in des Bundesrepublik genau den entgegengesetzten Weg: Im August dieses Jahres wurde trotz massiver Kritik der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft in vielen Bereichen stark erleichtert. Statt nach acht Jahren soll man die Staatsbürgerschaft als Ausländer bereits nach fünf Jahren, in Einzelfällen sogar nur nach drei Jahren, beantragen können. Ein Lippenbekenntnis zur liberalen Gesellschaft sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen reichen als Voraussetzungen aus. Zudem sieht das Gesetz vor, dass alle in Deutschland geborenen Menschen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern – Passdeutsche werden können. Diese „deutschen“ Kinder dienen dann ihren Eltern als Grund für dauerhaftes Bleiberecht. Das Vorschreiten der ethnischen Wahl wird somit rasant beschleunigt.   

AfD startet Petition gegen die Entwertung der Staatsbürgerschaft

Wenig überraschend tritt die AfD als starker Kritiker des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes auf. Im Rahmen einer Petition wird die Bundesregierung aufgefordert, das neue Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zu annullieren: „Die Bundesregierung darf die Hürden zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht immer weiter absenken. Die Aussicht auf eine Einbürgerung schon nach drei Jahren wird den schon heute nicht mehr zu bewältigenden Migrationsdruck nur noch weiter erhöhen.“ so die AfD-Petition. 

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