Alljährlich grüßen die Antidiskriminierungsberichte mit neuen „erschreckenden“ Zahlen. In Wahrheit geht es dabei weniger um die Darstellung real existierender Benachteiligung. Vielmehr sollen linke Opfernarrative zur Erpressung von Hilfsgeldern und Sprechverboten manifestiert werden. Dieses Ziel verfolgt auch der diesjährige Antiziganismus-Bericht – dieser stützt sich überwiegend auf kaum nachzuweisende Meldungen.
2023 feiert der Antiziganismus-Bericht bereits seine dritte Publikation. Ein Blick in die Presse verrät uns jedoch, dass das kein Grund zum Feiern sei. So offenbare der Bericht „schockierende Zahlen“ und teils „extreme Gewalt“ gegen Sinti und Roma. Laut Romani Rose, dem Vorsitzenden des „Zentralrats Deutscher Sinti und Roma“, sei Deutschlands antiziganistische Vergangenheit noch lange nicht aufgearbeitet. Die Polizeiarbeit sei gar immer noch nationalsozialistisch durchsetzt, worunter Sinti und Roma zu leiden hätten. Schwere Vorwürfe, denen nun auf den Grund gegangen werden muss.
Ein abenteuerliches Zigeunermärchen
Schnell entpuppt sich der Bericht bei näherer Betrachtung als trügerisches Blendwerk. 621 Vorfälle registrierte die „Melde- und Informationsstelle Antiziganismus“ im vergangenen Jahr. Allein die Zahl erscheint für ein „erschreckendes Bild“ bereits lächerlich klein. Noch absurder ist jedoch die Zusammensetzung dieser Fälle. Der Bericht erwähnt 343 Fälle vermeintlicher „Diskriminierung“ und 245 ominöse Vorwürfe von „verbaler Stereotypisierung“. Ferner soll es zu 11 Fälle von Bedrohung, 17 Angriffen und einem Fall von „extremer Gewalt“ gekommen sein. Die meisten dieser Ereignisse wurden nicht zur Anzeige gebracht. Somit ist nicht auszuschließen, dass es sich dabei auch um aufgebauschte oder sogar frei erfundene Fälle handeln, wie zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit nahelegen.
Einschränkung der Meinungsfreiheit
Überwiegend bezieht sich der Bericht auf eingegangene Meldungen der regionalen Stellen und nicht auf polizeilich bekannte Fälle. Insbesondere die Zahlen zur „Diskriminierung“ und „Stereotypisierung“ dienen daher ausschließlich der Dramatisierung. Dadurch soll zukünftig der definitorischen Ausweitung von „Hassverbrechen“ der Weg geebnet werden. Selbst einfache Feststellungen, die sich beispielsweise aus Kriminalitätsstatistiken ableiten, könnten damit künftig als Hassverbrechen deklariert werden.
Minderheitenbeauftragte in Rente schicken
Zudem bildet auch der diesjährige Bericht die Berechtigungsgrundlage für die „Bekämpfung von Antiziganismus“ und Schaffung von „mehr Toleranz“. Denn durch die künstlich beförderte Benachteiligung einer Volksgruppe erzeugt man die Rechtfertigung, diese an anderer Stelle zu bevorzugen. Gleichzeitig hält man die moralische Erpressung gegenüber dem deutschen „Tätervolk“ aufrecht, welches angeblich immer noch aus verkappten Nationalsozialisten bestehen würde.
Deutschland braucht weder eine Denunziationsstelle für Antidiskriminierung noch migrantische Lobbyverbände, die ihre Partikularinteressen auf Kosten der Einheimischen durchsetzen. Der deutsche Staat ist in erster Linie dem Wohl einer Gruppe verpflichtet – nämlich dem des deutschen Volkes.