Großbritannien: Wende im Gerichtsstreit um Abschiebungen nach Ruanda?

Seit Anfang 2020 bedrängen illegale Einwanderer die britischen Küsten um dort Verpflegung und Gelder zu fordern. Nicht Wikinger, sondern vor allem Nafris und Migranten aus dem Orient erstürmen die Insel, deren Regierung und Gerichte nach langem Streit eine Lösung für das Problem gefunden haben. Der Plan, die Migranten für ihre Asylverfahren nach Ruanda verbringen, könnte bald grünes Licht bekommen.

Der Heimatkurier schilderte in mehreren Artikeln das böse Spiel der globalistischen Eliten, deren Wirken vor allem über den sogenannten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) effektive Grenzsicherung und Pushbacks verhindern soll. Die britische Regierung wollte dem Diktat einer universalistischen Rechtsdeutung trotzen und handelte mit Ruanda ein Übereinkommen zur Übernahme und juristischen Behandlung Illegaler aus. Nachdem eine Vollstreckung im April 2022 angekündigt wurde, führte ein Einspruch vor dem EGMR in letzter Minute zum Abbruch des Fluges einen Monat später. Seitdem zieht sich ein 16-monatiger Rechtsstreit, der jedoch nun zu einem Ende kommen könnte.

Fremde und Einheimische: wen schützt das Recht?

Wie das britische Medienhaus BBC berichtet, bahnt sich nun vor dem Obersten Gerichtshof eine letztgültige Entscheidung für die Abmachung mit dem zentralafrikanischen Staat an. Einwände seitens der migrationssüchtigen Lobby, vertreten durch den Anwalt Raza Husain, berufen sich dabei stets auf das Wohlergehen der illegalen Einwanderer, ohne auf die möglichen Konsequenzen massenhafter Ersetzungsmigration einzugehen. Es scheint offensichtlich, wo für wen die Prioritäten liegen.

Brexit von der EU-Menschenrechtskonvention?

Das Abkommen mit dem prosperierenden Ruanda soll, wenn es nach der britische Regierung geht, allerdings auch für den Fall einer negativen Gerichtsentscheidung Bestand haben – falls das Vereinte Königreich aus der EU-Menschenrechtskonvention austrete. So jedenfalls zitiert der Guardian den Minister für Immigration, Robert Jenrick. Dieser zweite „Brexit“ könnte das Land aus den Klauen des Globalistenwerkzeugs EGMR befreien. Andere Überlegungen gehen dahin, Belange der Einwanderung selektiv aus dem human rights act von 1998 auszunehmen.

Das Recht folgt der Politik

Ob Großbritannien diese Vorhaben nun glücken oder nicht: Fest steht, dass mit politischem Willen die Umgestaltung rechtlicher Rahmen und damit eine Remigrationspolitik möglich ist, die legal und unter rechtsstaatlicher Aufsicht ist. Illegale werden durch das unattraktive und streng von unabhängigen Instanzen überwachte Asylverfahren fernab von Europas Grenzen bereits von der Überfahrt abgeschreckt. Damit würde ein gewichtiger Pull-Faktor abgeschaltet und könnte als Vorbild für andere europäische Staaten dienen.

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