Jahrelang erhielten muslimische Gemeinschaften in ganz Deutschland Drohschreiben, die immer mit dem gleichen Familiennamen und manchmal mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Nun die brisante Wendung: Nach der Festnahme eines 50-Jährigen in NRW ist klar, dass die Drohbriefe keinen politischen Hintergrund haben. Der Fall zeigt damit exemplarisch, dass die Erzählung einer Gefahr von rechts auf tönernen Füßen steht.
Nach einer jahrelangen Serie vermeintlicher rechtsextremer Drohbriefen, vor allem an Moscheen, hat die Polizei nun einen 50 Jahre alten Verdächtigen gefasst. Der Mann aus Hagen in Nordrhein-Westfalen habe nach der Durchsuchung seiner Wohnung die Taten gestanden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück am Dienstag mit. Die 41 Schreiben mit größtenteils rechtsextremistischen und islamfeindlichen Inhalten gingen an Einrichtungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Tatzeitraum waren das Jahr 2017 sowie die Jahre von 2020 bis heute. Allein: Der Mann ist nicht politisch.
Keine rechtsradikalen Anhaltspunkte
Den Behörden zufolge handelt es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um einen Einzeltäter. Es seien keine „rechtsradikalen Anhaltspunkte“ für seine Taten bekannt. Zudem könne eine politische Motivation bislang ausgeschlossen werden, hieß es. Die Schreiben waren im Namen einer tatsächlich existierenden Familie aus Osnabrück verfasst – hier sehen die Ermittler auch das Motiv. Demnach gab es 2016 zwischen dem Beschuldigten und einem Angehörigen dieser Familie einen geschäftlichen Konflikt. Der 50-Jährige habe damals einen finanziellen Schaden erlitten und in der Folge die Familie durch die rechtsextremen Drohbriefe in Verruf bringen wollen. Das ist kein Einzelfall.
Die aufgebauschte Gefahr von rechts
Ständig hört man von der angeblichen Zunahme rechter Straftaten. Einer genaueren Prüfung hält diese Behauptung nicht stand. Rechtsextreme Delikte entpuppen sich nach Ermittlungen oft als frei erfunden, wie etwa im Fall des Grünenpolitikers Manoj Jansen. Dieser verfasste an sich selbst einen NSU-Drohbrief, beschmierte sein eigenes Auto mit Hakenkreuzen und legte sich Rasierklingen in den Briefkasten. Eine andere Möglichkeit: Als rechtsextrem gezählte Straftaten werden gar nicht von Rechtsextremen begangen: Hinter der Brandstiftung und diversen Hakenkreuzschmierereien in einer Bingener Flüchtlingsunterkunft steckte beispielsweise kein Deutscher, sondern ein in der Unterkunft wohnender Syrer. Besonders skurril: Der Hitlergruß eines arabischen Wiesenbesuchers floss in der Polizeilichen Kriminalstatistik ebenfalls in die Kategorie „Rechte Straftat“ ein.
Nancy Faeser erfundene Übergriffe
Einen besonders dreisten Fall von Statistikfälschung stellt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage im Bundestag dar: Dort behauptete Nancy Faesers Innenministerium, dass es in den ersten sechs Monaten des Jahres zu 80 Übergriffen auf Asylunterkünfte gekommen wäre. Davon laut BKA 74 aus dem „rechten Spektrum“. Nach einer großen Empörungswelle befasste sich das Rechercheteam von NIUS genauer mit den behaupteten Zahlen. Das Fazit vorweg: „Sie sind massiv manipuliert.“ So ereigneten sich fast die Hälfte der ausgewiesenen Taten nicht einmal in der Nähe einer Migrantenunterkunft. 38 geschahen an einem anderen Ort, beispielsweise vor einer Kneipe. In den Fällen, in denen ein Migrantenheim eine Rolle spielte, war dieses oftmals noch nicht bezogen, erst in Planung oder gar nicht gebaut. Konkret konnten nur acht echte Fälle nachgewiesen werden, in denen es zu einem Sach- oder Personenschaden kam; sowohl relativ als auch absolut gesehen sehr wenig.
Keine rechte Gefahr in Sicht
Es bleibt festzuhalten, dass jegliche Hinweise auf eine terroristische Bedrohung von rechter Seite in der Bundesrepublik fehlen. Die Statistik muss klar als manipuliert angesehen werden. Unverschämt bauen linke Politiker und Organisationen dennoch weiter das Narrativ von der „rechten Gefahr“ auf. Milliardenschwere Förderung für den „Kampf gegen Rechts“ fließen jährlich in antideutsche Vereine und linksextreme Strukturen. Diesen Missstand gilt es offenzulegen und anzuprangern.