Rage quit! Die Antidiskriminierungsstelle erträgt den „Hass“ nicht mehr. Seit gestern ist das Konto „ADS_Bund“ auf X (vormals Twitter) deaktiviert. Zuvor hatten X-Nutzer die Posts der deutschenfeindlichen Behörde mit Tausenden Kommentaren geflutet. Der Heimatkurier hat recherchiert, warum so viele Menschen die Antidiskriminierungsstelle und ihre Chefin Ferda Ataman ablehnen.
Am Mittwoch gab die Antidiskriminierungsstelle bekannt, X zu verlassen (Abb. 1). In einem Faden erklärte die Stelle: „Durch den enormen Anstieg von Trans- und Queerfeindlichkeit, Rassismus, Misogynie, Antisemitismus und anderen menschenfeindlichen Inhalten ist X für das Profil einer öffentlichen Stelle aus unserer Sicht kein tragbares Umfeld mehr.“
Die Behörde begründet den Schritt zudem damit, dass „Hasskommentare […] massiv angestiegen“ seien. Man sehe nicht ein, steuerfinanziertes Personal dafür einzusetzen, auf derartige Kommentare zu reagieren (Abb. 2). Zur Einordnung: Für den aktuellen Jahresetat plant die Behörde 2,8 Millionen Euro für Angestellte auszugeben. Mit welchen „Hasskommentaren“ sich das Personal der Antidiskriminierungsstelle vor Deaktivierung des X-Kontos auseinandersetzen musste, wird im Folgenden an einer Liste umfangreicher Screenshots dargestellt.
Die Antidiskriminierungsstelle kritisierte weiter, dass X aus dem „freiwilligen EU-Abkommen zur Bekämpfung von Desinformation im Internet“ ausgestiegen sei (Abb. 3). Im vergangenen Jahr unterzeichneten 44 Unternehmen mit der EU, darunter TikTok, Microsoft, Google, Facebook und die World Federation of Advertisers, erweiterte Regeln zur Bekämpfung von „Desinformation“.
Nach diesen Regeln müssen soziale Medien mit Faktenprüfer-Dachverbänden wie dem European Digital Media Observatory (EDMO) zusammenarbeiten. Der EDMO bezeichnet sich auf der eigenen Internetseite als „unabhängig“ von privaten und staatlichen Interessen. Gleichzeitig gibt der EDMO aber zu, bis 2025 vier Millionen Euro von der EU zu erhalten. Der Dachverband verspricht seinem Geldgeber, im EU-Wahlkampf 2024 besonders gegen „Desinformationskampagnen“ vorzugehen.
Correctiv gehört zu den deutschen EDMO-Mitgliedern. Der systemtreue „Faktenprüfer“ Correctiv erhielt im vergangenen Jahr 360.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen, 110.000 Euro von der Bundesstiftung „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ und 102.000 Euro von der Bundeskasse Halle. Die Junge Freiheit berichtete, dass Correctiv im Mai 2020 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Rechtsstreit gegen das Onlinemagazin Tichys Einblick verloren hatte. Correctiv hatte die Aussage des Onlinemagazins, dass es keinen Klimanotstand gebe, auf Facebook zu Unrecht als „teils falsch“ eingestuft. Die Junge Freiheit berichtete im August 2022, dass Claudia Roth Correctiv ebenfalls mit hart erarbeitetem Steuergeld bedachte. Es überrascht wenig, dass Correctiv der grünen Kultusministerin Roth insgesamt fünfmal mit sogenannten „Faktenchecks“ zu Hilfe kam.
Elon Musk verlässt sich nicht auf „Faktenprüfer“, die am Geldtropf der EU oder BRD hängen. Der Tech-Milliardär hat stattdessen die Nutzer von X ermächtigt, Falschinformationen über das Programm „Kollektive Anmerkungen“ zu bekämpfen. Diese Demokratisierung von Informationsmacht schmeckt der Antidiskriminierungsstelle, die in diesem Jahr 13,4 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium für seine deutschenfeindliche Propaganda erhalten wird, nicht. Eine Frage des Heimatkuriers, ob die Antidiskriminierungsstelle an Kollektiven Anmerkungen teilgenommen habe, ließ die Behörde unbeantwortet.
Wer ist die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung?
Ferda Ataman wurde im Juli 2022 in geheimer Wahl zur Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gewählt. Der Vorschlag zur Wahl der Deutschtürkin kam von den Grünen. Ataman ist eine Person, die polarisiert: Der AfD-Bundestagsabgeordnete bezeichnete die Grünenpolitikerin Ataman als „Hohepriesterin der Deutschen-Feindlichkeit“. Der Verein „Neue Deutsche Medienmacher*Innen“, den Ataman mitgegründet hatte, nannte sie hingegen „klug, witzig und scharfsinnig“. „Alle brauchen eine Ferda Ataman!“, lobhudelte der extrem migrantisierte Medienverein. Dieser Enthusiasmus ist nicht verwunderlich. Kultusministerin Claudia Roth bedachte nicht nur Correctiv mit einem Geldsegen: Auch die Medienmacher erhielten im August 2022 einen Teil des 2,3 Millionen Euro-Kuchens zur „strukturellen Stärkung des Journalismus“.
Ataman hat sich ihre Ablehnung im rechten Lager mit der Spiegel-Kolumne „Almanis – oder wie nennen wir Kartoffeln?“ hart erarbeitet: Im Januar 2020 philosophierte Ataman über den Doppelstandard, dass viele ethnische Deutsche unbedarft von „Russlanddeutschen“ und „Deutschtürken“ sprächen, aber empfindlich reagierten, sobald man sie selber als „weiße Deutsche“ bezeichne. Ataman schlug daraufhin vor, ethnische Deutsche als „Deutsche mit Nationalsozialismusgeschichte“, „germanische Ureinwohner“, „Monokulturdeutsche“, „Spargelfresser“, „Leberwurst“ oder „Weißbrot“ zu bezeichnen.
Was tut Ferda Atamans Antidiskriminierungsstelle?
Die Antidiskriminierungsstelle wacht seit 2006 über die Einhaltung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Ziel des AGG ist es, „Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen“. Um dieses Ziel zu erreichen, schließt Paragraph 10 des AGG Männer explizit davon aus, Gleichstellungsbeauftragte zu werden. Die Antidiskriminierungsstelle hat dem Heimatkurier nicht geantwortet, ob diese Benachteiligung von Männern eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstelle.
Welche giftigen Früchte die vom AGG gesäte Deutschenfeindlichkeit trägt, zeigte sich jüngst in Hannover. Die niedersächsische Landeshauptstadt führte im September 2022 eine Migrantenquote von 30 Prozent bei Neueinstellungen im Öffentlichen Dienst ein. Tichys Einblick kritisierte, dass hierdurch eine „Art Ahnenpass“ eingeführt werde, der ethnische Deutsche diskriminiere. Die Onlinezeitung konkludierte: „Apropos Ferda Ataman: Wäre die Diskriminierung von nicht eingewanderten Deutschen und die Privilegierung von zugewanderten oder Nicht-Deutschen nicht ein Thema für die aktivistische Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes?“
Um das Ziel des AGG zu erreichen, berät die Antidiskriminierungsbehörde mutmaßliche Diskriminierungsopfer, kontrolliert die Bundesregierung bei Gesetzesvorhaben und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Laut Jahresbericht 2022 habe es 8.800 Beratungen gegeben. Führend seien „Diskriminierungen“ aufgrund von Rassismus (43 Prozent), einer Behinderung (27 Prozent), des Geschlechts (21 Prozent), des Alters (10 Prozent), der Religion (5 Prozent) und sexueller Identität (4 Prozent).
Im pervertierten Weltbild der Antidiskriminierungsstelle liegt eine rassistische Diskriminierung vor, wenn Personen aufgrund ihrer Ethnie häufiger von der Polizei kontrolliert werden. Vor dem Hintergrund, dass sexuelle Übergriffe während der Kölner Silvesternacht 2015 nahezu ausschließlich von afroarabischen Migranten begangen worden sind, stellt sich die Frage, wie die Polizei überhaupt effektive Arbeit leisten kann, ohne gegen Frau Atamans krude Diskriminierungsdefinition zu verstoßen. Würde die Polizei Afghanen und Syrer, welche laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 11-mal bzw. 7-mal häufiger als tatverdächtige Vergewaltiger registriert werden, genauso häufig kontrollieren wie Deutsche, müsste sie jedes Jahr Hunderte afroarabische Vergewaltiger laufen lassen.
Die besten „Hasskommentare“ auf die Antidiskriminierungsstelle
Seit gestern ist das X-Konto der Antidiskriminierungsstelle abgeschaltet. Im Gedenken an die Antidiskriminierungsstelle hat der Heimatkurier daher die schönsten „Hasskommentare“ gesammelt, die X-Nutzer unter den Posts der Behörde hinterlassen haben.