Nach einer beispiellosen Schmutzkübelkampagne durch den Verfassungsschutz sowie der ÖVP setzen sich die betroffenen Aktivisten zur Wehr. Dem Heimatkurier liegt eine entsprechende Gegendarstellung vor – diese soll die von der „Kronen Zeitung“ verbreiteten Lügen widerlegen. Sollte die Veröffentlichung unterbleiben, will man rechtliche Schritte setzen.
„Wölfe im Schafspelz: die neuen Rechten“ titelte die Sonntagsausgabe der „Kronen Zeitung“ am 15. Oktober – immerhin mit einer Auflage von knapp 1,1 Millionen Stück. Dem österreichischen Verfassungsschutz (DSN) wird darin völlig unkritisch breiter Raum zur Verbreitung seiner Schauermärchen über patriotische Aktivisten geboten – diese wären gewaltbereit, extremistisch und seien in Besitz zahlreicher (allerdings legal registrierter) Schusswaffen. Nun wehren sich die Betroffenen, allen voran Jakob Gunacker von der Bürgerbewegung „Die Österreicher“, gegen die beispiellose Schmutzkübelkampagne – dem Heimatkurier liegt exklusiv der Text einer entsprechenden Gegendarstellung vor.
Gegendarstellung an die „Kronen Zeitung“
In der Ausgabe der Kronen-Zeitung vom 15. Oktober 2023 wurden in einem Beitrag über die Neue Rechte, die Identitäre Bewegung, die Bürgerbewegung Die Österreicher sowie Martin Sellner unwahre Behauptungen verbreitet, die direkten Bezug zu der durch mich vertretenen Organisation haben.
- Es ist unwahr, dass man im Zuge der Aktion „Defend Europe“ im Mittelmeer versucht hat, Flüchtlinge in Seenot an der Einreise zu hindern, wie von DSN-Geschäftsführer Omar Haijawi-Pirchner im abgedruckten Interview behauptet. Tatsächlich war es Sinn und Zweck der Aktion, die Aktivitäten der zahlreichen NGOs zu dokumentieren, die im Mittelmeer unter dem Deckmantel der „Seenotrettung“ operiert haben. Flüchtlinge in Seenot wären gerettet und der dafür zuständigen libyschen Küstenwache übergeben worden.
- Es ist unwahr, dass Mitglieder oder Aktivisten der Identitären Bewegung/der Bürgerbewegung „Die Österreicher“ 120 Schusswaffen besitzen oder in Verbindung mit Gewalt- bzw. Sexualdelikten stehen. Tatsächlich handelt es sich bei jener Liste, die dem DSN als Grundlage für derartige Aussagen dient, mutmaßlich um eine Liste an Spendern, die bereits vor mehreren Jahren durch Kontoöffnungen konstruiert wurden. Im 13. April 2019 schreibt die Tageszeitung ÖSTERREICH etwa: „Wie ÖSTERREICH berichtete, hat der Verfassungsschutz bereits 364 Namen von Personen ausgeforscht, die in den vergangenen Jahren an die Identitären gespendet hatten. […] Die Namen wurden im Zuge von Kontoöffnungen und Hausdurchsuchungen 2018 von Verfassungsschutz und Justiz ausgeforscht.“ Daraus ergibt sich nicht, wie im Artikel suggeriert, dass es sich bei diesen Personen um Mitglieder oder Aktivisten der Identitären handelt. Diese Information fehlt im Artikel.
- Es ist unwahr, dass Martin Sellner Spenden des Attentäters von Christchurch entgegengenommen hat. Martin Sellner hat diese Spende vor dem begangenen Anschlag erhalten. Da der Attentäter zuvor zu keinem Zeitpunkt entsprechend in Erscheinung getreten ist, gab es keine Möglichkeit, seine spätere Handlung vorherzusehen. Martin Sellner und die Identitäre Bewegung haben sich stets gegen Gewalt und Terrorismus ausgesprochen und den Anschlag daher auch klar verurteilt. Der Text suggeriert fälschlicherweise eine bewusste Entgegennahme. Martin Sellner hat den gespendeten Betrag nach Bekanntwerden des Attentats zurücküberwiesen.
- Es ist unwahr, dass Aktivisten oder Mitglieder der Identitären Bewegung bzw. der Bürgerbewegung Die Österreicher Emojis verwenden, um das Symbol der Waffen-SS oder den Hitlergruß zu symbolisieren. Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Die Identitäre Bewegung hat sich seit ihrer Gründung stets von den totalitären Strömungen des 20. Jahrhunderts abgegrenzt. Das wurde selbst durch den DSN eingestanden und in zahlreichen juristischen Verfahren bestätigt. Mitglieder und Aktivisten der Identitären Bewegung beziehungsweise der Bürgerbewegung Die Österreicher wurden zudem bislang von jedem juristischen Vorwurf der Verhetzung oder ähnlicher Delikte freigesprochen.
Rechtliche Schritte angekündigt
Laut dem österreichischen Mediengesetz hat jede natürliche oder juristische Person „Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung in diesem Medium, es sei denn, daß die Gegendarstellung unwahr oder ihre Veröffentlichung aus anderen Gründen ausgeschlossen ist.“ Kommt die „Kronen Zeitung“ ihrer Pflicht zur Veröffentlichung nicht nach – davon ist laut Einschätzung der Aktivisten auszugehen – will man rechtliche Schritte setzen.