Der bekannteste Häftling der Schweiz wird auf freien Fuß gesetzt. Trotz schweren Gewaltverbrechen, unaufhörlichen Verstößen im Gefängnis und rechtmäßiger Verurteilung. Das Urteil verfolgt eine Resozialisierungsideologie – auf Kosten der Sicherheit der Schweizer Bürger. Der Fall verdeutlicht in vielerlei Hinsicht das Scheitern der zahnlosen Justiz.
Seit seiner Jugend tanzt der bekannte Intensivtäter dem Schweizer Rechtsstaat auf der Nase herum. Zum ersten Mal erreichte sein Fall 2013 landesweites Aufsehen, als die Ohnmacht der Justiz in den Medien publik wurde. Die haarsträubende Milde und die für ihn aufgewendeten Unsummen an Steuergeld durch den Staat sorgten für einen Skandal.
Asoziale Jugend und kriminelle Anfänge
Er selbst wurde 1995 in Paris geboren. Drei Jahre später zog seine Mutter zu seinem Vater nach Zürich. Es folgten erste Aufenthalte in geschlossenen Kliniken. Psychiatrische Gutachten dieser Zeit erzählen von „unhaltbaren, chaotischen Zuständen“ in der ethnisch gemischten Familie. Mit zehn Jahren wird Keller erstmals wegen dem Verdacht der Brandstiftung verhaftet. Allein bis 2011, zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt, beging er bereits 34 Delikte. All diese Straftaten, sowie die darauffolgenden, noch brutaleren Verbrechen, wurden später durch das Krokodilstränen-Argumente der „schweren Kindheit“ entschuldigt.
Mehrfach schwere Straftaten
Mit einer unfähigen Kuscheljustiz konfrontiert, schaltet er mit 15 einen Gang hoch. 2011 stach er einem 18-Jährigen aufgrund einer Lappalie in Zürich-Schwammendingen zweimal mit einem Messer in den Rücken. Das schwere Verbrechen wurde trotz seiner dicken Strafakte lediglich mit neun Monaten Haft geahndet. Wegen seines hochaggressiven Verhaltens in Haft und Angriffen gegen Personal und Mithäftlinge, verbrachte er 180 Tage davon in Einzelhaft. Mehrmals musste man ihn ans Bett fesseln, um ihn zu bändigen.
Linke Traumwelt und Kuscheljustiz
2013 gelangte der Fall an die Öffentlichkeit, nachdem ein linksliberaler Jugendanwalt ihn im Schweizer Fernsehen präsentiert hatte. Völlig realitätsfern schwärmte Anwalt Hansueli G. über ihn, den er als seinen „erfolgreichsten Fall“ bezeichnete. In 13 Monaten Sondersetting habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Sein “erfolgreicher Fall“ sollte später eine drastische Wendung erleben.
Fast 30.000 Franken monatlich
Bizarr: Die monatlichen Kosten für den Intensivtäter beliefen sich auf 29.000 Franken: Es mussten Unterbringung, Therapie und weitere Resozialisierungsprogramme finanziert werden. Allein schon seine Vier-Zimmer-Wohnung kostete 1.930 Franken monatlich. Die Verwaltung hielt es darüber hinaus für eine gute Idee, einem verurteilten, hochaggressiven Gewalttäter Thaibox-Training zu finanzieren. Diese schlugen mit 5.300 Franken zu Buche.
Öffentliche Empörung
Die berechtigte Empörung der Öffentlichkeit führt 2013 dazu, dass der Straftäter zurück in den Vollzug gebracht und sein zuständiger Sozialarbeiter entlassen wurde. Auf anwaltlichen Druck durch linke NGOS entschied ein Gericht jedoch bereits sechs Monate später, dass der Dauerdelinquent zurück ins Sondersetting verlegt werden müsse. Dort genoss er die immensen Vorzüge seiner Sonderbehandlung weiter. Alles was er dafür tun musste, war, sich an minimale Regeln und Vorschriften zu halten.
Vorhersehbar: Gewaltspirale geht weiter
2015 flutete er im Maßnahmenvollzug seine Zelle mit Wasser. Er wurde hierauf zu einer Geldstrafe verurteilt. 2016 war er bereits wieder auf freiem Fuß in Zürich unterwegs und brach dort in einer Tram einer anderen Person den Kiefer mit einem Faustschlag. Ein Gewaltverbrechen, für dessen brutale Ausführung der Steuerzahler mit Thaibox-Stunden im Sondersetting bezahlt hatte. Darauf folgten 18 Monate Haft. Erstmals eine verhältnismäßig gerechte Strafe, für den 19-jährigen Dauerkriminellen. Die verantwortlichen Haftanstalten mussten immer wieder rigorose Maßnahmen ergreifen, um den Intensivtäter unter Kontrolle zu halten. Kurz vor Ende seiner Haft warf er einen Stuhl durch das Gefängnis und prügelt sich mit anwesendem Personal. Die Anzeige eines Wärters führte zur Sicherungshaft.
Gewaltausbrüche intensivieren sich
2018 wurde er in das Regionalgefängnis Burgdorf verlegt. Naive Anwälte und Pädagogen sahen hier eine “Besserung“, da sich der schwer erziehbare Gewalttäter immerhin „auf Gespräche“ mit Mithäftlingen “einlasse“. Bereits 2019 stand der von links umsorgte Straftäter wegen 29 (!) begangenen Delikten erneut vor Gericht. Beamte dokumentierten die Taten akribisch, die Staatsanwaltschaft forderte siebeneinhalb Jahre Haft. Das Gericht sprach ihn in allen 29 Punkten schuldig. Er kam daraufhin in eine eigens für ihn umgebauten Zelle in Isolationshaft. Immer noch erhielt er linke Schützenhilfe.
Linke Tränenkampagne wirbt für Mitleid
Durch das Justizversagen erreichte der Straftäter nationale Berühmtheit. Eine autonome linke Gruppe legte sich darauf mittels einer Tränenkampagne für den Straftäter ins Zeug. Mit rührseligen Briefen und Fotos wurde in sozialen Medien eine regelrechte Werbekampagne inszeniert. Schuld an den Dauerverbrechen und Gewaltausbrüchen sei nicht er selbst, sondern die rassistische Gesellschaft und der diskriminierende Staat. Die Kampagne wurde von Medien emsig aufgegriffen und verbreitet. Schließlich folgte sogar Unterstützung durch die „Vereinten Nationen“: Die notwendige Isolationshaft im Vollzug, zum Schutz von Beamten und Mitinsassen, wurde durch eine UN-Sonderkommission verurteilt. Die UN unterstellte der Schweizer Kuscheljustiz sogar folterartige Haftzustände – er wurde daraufhin in die normale Haft verlegt.
Keine Besserung in Sicht
Im Januar 2022 wurde der Dauerverbrecher dann ins Gefängnis Zürich verlegt. Später in Sicherheitshaft, da ihm die Zürcher Staatsanwaltschaft erneut über 30 Delikte vorzuwerfen hatte. Darunter erneut Delikte wie Körperverletzung, Rangeleien und Drohungen. So soll er einen Wärter mit einer Glasscherbe angegriffen haben. Dafür wurde er erneut zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Freispruch – Die Schwäche des Staates
Trotz dieser ganzen Verbrechensgeschichte und brutalen Straftaten, verfügt ein Richter jüngst, dass er am 10. November 2023 um 10 Uhr aus der Sicherheitshaft entlassen werden müsse. Die Begründung: Er habe die bisherigen Strafen zur Genüge abgesessen und würde nun eine “erneute Chance“ verdienen. Die zuvor erwähnten zweieinhalb Jahre Haft waren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht rechtskräftig, sondern erst am 13. November. Möglicherweise müsse er diese erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Gesichtsverlust für den Rechtsstaat
Der Freispruch sorgt nun für mediale Schockwellen, denn die Kriminalitätsgeschichte ist der Schweizer Öffentlichkeit sehr gut bekannt. Grund für das Urteil war eine linke Medienkampagne, die einen verurteilten Schläger, Messerstecher und Intensivverbrecher zu einem armseligen Opfer seiner Umstände verklärte. Für die mögliche Gefährdung normaler Bürger durch den Freispruch sind ebenfalls Richter mit linker Schlagseite verantwortlich. Der Wunschglaube an eine „Resozialisierung“ wird höher gewichtet, als der Schutz der Öffentlichkeit und Gerechtigkeit für seine Opfer.
Im Umgang mit dem „berühmtesten Straftäter“ der Schweiz offenbart die Justiz ihre Hilflosigkeit und Inkompetenz, kaltschnäuzigen Verbrechern etwas entgegenzusetzen. Der Fall zeigt, warum Schwerkriminelle sich schlapp lachen, wenn in politischen Sonntagsreden mal wieder „die volle Härte des Rechtsstaates“ gefordert wird.